Ihre Bewerbung für eine Beförderung wurde abgelehnt?

Anwalt für Beamtenrecht

Sie fühlen sich bei einer Bewerbung oder Beförderung übergangen und wollen wissen, wie Sie sich jetzt verhalten sollen? 

Bei der Stellenbesetzung bzw. bei einer Beförderung im öffentlichen Dienst muss der Dienstherr den Bewerber auswählen, der für die Stelle am besten geeignet ist, d.h. die nötigen Qualifikationen und Voraussetzungen erfüllt.  Neben dem Stellenprofil darf der Dienstherr sämtliche dienstlichen Beurteilungen über Sie berücksichtigen, um zu prüfen, ob Sie am besten für die Stelle geeignet sind. Gemäß § 22 BBG dürfen bei der Auswahlentscheidung nur die dienstlichen Beurteilungen berücksichtig werden, die nicht älter als drei Jahre sind.  Wurden Sie bei der Stellenbesetzung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Bewerbungsverfahrens übergangen und wurde ein anderer Bewerber vorgezogen, haben Sie die Möglichkeit, sich mit Hilfe einer sogenannten Konkurrentenklage zu wehren. 

 

Vertrauen Sie unserer Erfahrung

Vertrauen Sie unserer langjährigen Praxiserfahrung und Kompetenz auf dem Rechtsgebiet des Beamtenrechtes in allen Fragen der außergerichtlichen Tätigkeit und der Prozessführung. Eine Fachanwaltschaft im Beamtenrecht existiert in Deutschland (leider) noch nicht. Die Fachkompetenz unsere Rechtsanwälte im Beamtenrecht, Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht wird u.a. dokumentiert durch die Lehraufträge der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW) und des Studieninstituts für kommunale Verwaltung der Stadt Essen. Dort bilden wir Polizeianwärter, kommunale Beamte, Führungskräfte sowie Verwaltungswirte aus. 


Sie überlegen, gerichtlich vorzugehen und eine Konkurrentenklage zu erheben?

Diese soll vor einer Benachteiligung schützen, da jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat, Artikel 33 GG.  Nach dem Grundsatz der Ämterstabilität kann die Ernennung eines Beamten nicht durch Rechtsbehelfe eines unterlegenen Mitbewerbers rückgängig gemacht werden. Aufgrund dessen sind im Bereich der beamtenrechtlichen Konkurrentenklage schnelle Entscheidungen notwendig, um möglichst bereits die Ernennung des Konkurrenten zu verhindern. Mit der Klage soll festgestellt werden, ob die Besetzung der Stelle mit dem anderen Bewerber rechtmäßig und ordnungsgemäß erfolgt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz oder die angestrebte Stelle wird mit Ihnen besetzt.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit stellen wir einen Eilantrag zur Sicherung Ihrer Rechte beim zuständigen Verwaltungsgericht. Dieser hat zur Folge, dass der Dienstherr den Beförderungsposten für zwei Wochen nicht besetzen darf. Erst nach Ausschöpfung aller Rechtschutzmöglichkeiten durch den unterlegenen Bewerber darf eine Ernennung durch den Dienstherrn erfolgen. 

Wenn Sie Fragen zur Beförderung und der Konkurrentenklage haben, wenden Sie sich gerne an uns. Vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Erstberatung mit unserer Kanzlei. Abgelehnte Bewerber sollten sich frühzeitig über mögliche rechtliche Schritte informieren, um das Bewerberverfahren ggf. gerichtlich überprüfen zu lassen. Sollten Sie mit einer dienstlichen Beurteilung nicht zufrieden sein und diese Ihrer Meinung nach nochmals richtig gestellt werden, bevor die nächste Beförderung ansteht, beraten wir Sie selbstverständlich auch hierzu gerne!