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WDR: Wann hat man Anspruch auf Ausbildungsförderung bzw. Berufsausbildungsbeihilfe?

Mit der Ausbildungsförderung soll jungen Menschen, die am Anfang ihres beruflichen Lebensweges stehen, eine angemessene Ausbildung ermöglicht werden.  in Förderungsanspruch besteht für den Fall, dass sie die Kosten für die Ausbildung und den Lebensunterhalt nicht aus anderen zur Verfügung stehenden Mitteln bestreiten können. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und im Recht der Arbeitsförderung  Sozialgesetzbuch III). Hier werden insbesondere die Voraussetzungen für die Förderung der betrieblichen und schulischen Berufsausbildung geregelt.
 
Im Beitrag geht es um eine junge Frau, die bereits eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und nun wegen verschiedenen Allergien in ihrem Ausbildungsberuf nicht mehr arbeiten kann. Um eine weitere Ausbildung zu absolvieren, ist sie extra ins Ruhrgebiet gezogen und hatte sich im Vorfeld beim Arbeitsamt über Förderungsmöglichkeiten informiert. Nach einer mündlichen Zusage wurde die Bewilligung einer Berufsausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamt nun abgelehnt, da die junge Frau bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat.
 
Allein mit ihrer Ausbildungsvergütung kann sie ihren Lebensunterhalt allerdings nicht bestreiten, so dass der Abbruch der Ausbildung droht.
 
Frau Rechtsanwältin Madeleine Walther erklärt in dem Beitrag die aktuelle Rechtslage und steht der Lokalzeit Ruhr als kompetente Ansprechpartnerin im Sozialrecht bei SH Rechtsanwälten zur Seite. Für den Beitrag finden Sie weiter unten, bei Youtube und in unserer Mediathek. 
 
Haben auch Sie rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Bewilligung von Ausbildungsförderung? Frau Rechtsanwältin Madeleine Walther berät Sie gern zu den bestehenden Rechtsfragen und Förderungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin mit unserer Kanzlei. Melden Sie sich telefonisch unter 0201/4398680 für eine erste Beratungstermin.