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Darlehensgebühren in Bausparkrediten sind unwirksam! Fordern Sie jetzt Ihr Geld zurück!

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Im Einzelnen:

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 8.11.2016 - XI ZR 552/15 entschieden, dass Bausparkassen bei Bausparkrediten keine Darlehensgebühren berechnen dürfen.

Von dieser Entscheidung war nicht betroffen die so genannte „Abschlussgebühr“ im Bausparvertrag.

Schließt ein Kunde einen Bausparvertrag ab, zahlt er zunächst monatliche Raten auf ein Bausparkonto ein und erhält hierfür eine Verzinsung. Wird ein vertraglich vereinbarter Sparbetrag erreicht, so besteht die Möglichkeit ein Darlehen aufzunehmen (sog. Zuteilungsreife). Die Konditionen dieses Bauspardarlehens werden bereits bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegt.

Einige Bausparkassen haben in der Vergangenheit sowohl für den Abschluss des Bausparvertrages eine so genannte „Abschlussgebühr“ genommen, als auch später bei Abschluss des Darlehensvertrages eine sogenannte „Darlehensgebühr“. Die Bausparkassen haben daher für die Bearbeitung eines einheitlichen Kreditgeschäftes 2 Bearbeitungsgebühren verlangt.

Bereits im Jahr 2010 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die so genannte Abschlussgebühr zu Beginn des Bausparvertrages rechtmäßig sei (BGH XI ZR 3/10 Urteil vom 07.12.2010). Nunmehr ging es um die Frage der 2. Bearbeitungsgebühr.

Der Bundesgerichtshof lehnte diese 2. Gebühr als unzulässig ab. Der Kunde erhalte keine konkrete vertragliche Gegenleistung. Vielmehr werde dadurch der allgemeine Verwaltungsaufwand der Bausparkasse abgegolten. Die Ausgabe des Darlehens liege allein im Interesse der Bausparkasse. Für die Kosten müsse das Kreditinstitut daher selbst aufkommen.

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht konnten seit dem Jahr 2011 in mehreren tausend Fällen von Bearbeitungsgebühren von Banken, Sparkassen und Volksbanken für Verbraucherdarlehen zurückfordern. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung in bankenrechtlichen Verfahren und vereinbaren Sie unter 0201/4398680 einen Beratungstermin mit uns. Haben Sie Fragen zu anderen Gebühren die Ihre Bank bzw. Bausparkasse erhebt? Gerne prüfen wir diese Gebühren für Sie auf Zulässigkeit und Wirksamkeit sprechen Sie uns an.