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Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für Fahrverbote!

Am 27.02.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aussprechen dürfen. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung hat uns bereits eine Vielzahl von Anfragen erreicht. Aus diesem Grunde wollen wir an dieser Stelle die häufigsten und wichtigsten Fragen rund um das Thema Fahrverbote für Dieselfahrzeuge beantworten.

1. Was bedeutet das Urteil konkret?
Insbesondere in größeren Städten drohen nun Fahrverbote. Dies betrifft Dieselfahrzeuge im Allgemeinen oder Diesel-Fahrzeuge, die nicht der EU-Abgasnorm Euro 6d entsprechen. Die Befugnis für die genaue Ausgestaltung liegt bei den jeweiligen Kommunen. Es ist noch nicht absehbar, ob ein Fahrverbot "nur" einzelne Straßen oder ganze Gebiete (z.B. Innenstadtbereich) betrifft. Möglich und wahrscheinlich ist, dass dies von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt wird.

Betroffen sind insbesondere Städte, in denen die Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide überschritten werden. In unserer Region betrifft dies folgende Städte:

  • Essen
  • Dortmund
  • Gelsenkirchen
  • Oberhausen
  • Bochum
  • Herne
  • Mülheim an der Ruhr
  • Witten
  • Schwerte
  • Dinslaken
  • Düsseldorf
  • Hagen
  • Wuppertal
     


2. Was hat das Fahrverbot für Auswirkungen auf den Wert des Fahrzeuges?
Bereits vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts war ein rasanter Preisverfall der Diesel-Pkw zu beobachten. Autohändler berichten von einem Wertverlust von 20 % - 30 %. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist zu erwarten, dass es zu weiteren erheblichen Wertverlusten kommt. Manche Prognosen gehen von mindestens 50 % aus. Das bedeutet: Wer sich vor einem Jahr einen Diesel-Pkw für 50.000,- EUR gekauft hat, würde Stand heute nur noch 25.000,- EUR hierfür erhalten. Der Verlust beträgt nach einem Jahr demnach 25.000,- EUR. Wie genau sich der weitere Preisverfall entwickelt, ist heute schwer zu prognostizieren. Dies wird auch davon abhängen, wie die Fahrverbote konkret aussehen und wie viele Kommunen Fahrverbote verhängen werden.

3. Gibt es eine finanzielle Ausgleichspflicht des Staates?
Nein. Das Bundesverwaltungsgericht lehnt Ausgleichsansprüche des Staates aufgrund eines erlittenen Wertverlustes ab und begründet dies damit, dass gewisse Wertverluste hinzunehmen sind.

4. Welche Möglichkeiten habe ich als Fahrer eines Dieselfahrzeugs, den Wertverlust so gering wie möglich zu halten?
Für Diesel-Fahrer, die ihr Fahrzeug über einen Kreditvertrag bzw. Darlehnsvertrag finanziert haben, besteht die Möglichkeit, den Kreditvertrag auch Jahre nach Vertragsschluss noch zu widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Wir bieten eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an. >>klicken Sie hier<<

5. Gibt es die Möglichkeit des Widerrufs auch bei Autoleasingverträgen?
Ja, auch bei einem Leasingvertrag besteht die Möglichkeit, den Leasingvertrag auch heute noch zu widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Wir bieten eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an. >>klicken Sie hier<<

6. Was ist die Rechtsfolge des Widerrufs eines Autokreditvertrages bzw. Autoleasingvertrages?
Die Rechtsfolge ist, dass man sämtliche bereits geleistete Beträge (Anzahlungen und Kreditraten) zurückerhält und das Darlehensverhältnis beendet wird. Im Gegenzug muss man das Fahrzeug zurückgeben und gegebenenfalls eine Nutzungsentschädigung für die Dauer der Nutzung des Fahrzeugs zahlen. Demnach würde man keinen finanziellen Schaden erleiden.

7. Gibt es bereits Urteile, die die Fehlerhaftigkeit von Widerrufsbelehrungen in Autokreditverträgen bestätigt haben?
Das Landgericht Arnsberg (Urteil vom 17.11.2017 – 2 O 45/17), das Landgericht Berlin (Urteil vom 05.12.2017 – 4 O 150/16) und das Landgericht Ellwangen (Urteil vom 25.01.2018 – 4 O 232/17) haben bei einer Widerrufsbelehrung der Volkswagen Bank entschieden, dass diese nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Diese Belehrung wird von sämtlichen Banken im VW Konzern (VW, Seat, Audi, Skoda, Porsche) benutzt. Jedoch halten wir auch die Belehrungen anderer Autobanken (z.B. BMW, Mercedes-Benz, Renault) für fehlerhaft.

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