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Wer trägt beim geleasten Dienstwagen den Minderwertausgleich bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs?

Arbeitnehmer erhalten häufig einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Fraglich ist wie der Arbeitgeber damit umgeht, wenn der geleaste Dienstwagen einen zu hohen Mindertwert bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs  aufweist. Darf der Arbeitgeber diese Mehrkosten an den Arbeitnehmer weiter berechnen? Ist eine solche Klausel in der Dienstwagenvereinbarung zulässig?

Rechtsanwalt Stamenkovic führt rechtlich gegenüber der FIRMENAUTO Redaktion zur Möglichkeit des Arbeitgebers zum Widerruf der Nutzung eines Dienstwagens aus, wenn der Mitarbeiter sich nicht an eine etwaige Kausel zur Beteiligung am Minderwertausgleich hält:

"Wenn der Leasinggeber bei der Rückgabe des Dienstwagens für Beulen und Kratzer einen Minderwert berechnet, liegt es nahe, den dafür verantwortlichen Mitarbeiter die Kosten aus eigener Tasche zahlen zu lassen. Eine entsprechende Klausel im Überlassungsvertrag lässt sich jedoch nach Ansicht von Rechtsanwalt Vladimir Stemankovic bei einem Rechtsstreit kaum durchsetzen. Bei dienstlicher Nutzung des Fahrzeugs greift als Haftungseinschränkung der sogenannte innerbetriebliche Schadenausgleich. Ein Regress wäre nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Darf das Dienstfahrzeug auch privat genutzen werden, lässt sich im Nachhinein in der Regel nicht feststellen, ob der Schaden bei deiner privaten oder dienstlichen Nutzung entstanden ist. Eine Beteiligung des Mitarbeiters am Minderwert dürfte daher auch in diesem Fall nicht durchsetzbar sein."
 
Bei der Formulierung von Dienstwagenvereinbarungen ist deshalb größte Sorgfalt anzuwenden um mögliche Risiken für alle Parteien zu vermeiden. Ob Klauseln überhaupt wirksam gestaltet werden können, ist noch nicht abschließend entschieden, da es bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt. Unsere Experten im Leasing- und Arbeistrecht beraten Sie gerne rund um Dienstwagenvereinbarungen. Vereinbaren Sie gerne jederzeit einen Beratungstermin.
 
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