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Kostenerstattung bei Augenoperationen (Augenlasern/ Lasik-Operation, Clear-Lens-Exchange/Linsenaustausch)

Erstattungsansprüche prüfen lassen! Viele private Krankenversicherungen lehnen die Kostenübernahme im Bereich der Augenoperationen grundsätzlich ab und verweisen den Versicherten auf eine kostengünstigere Versorgung mit Brille oder Kontaktlinsen bei Fehlsichtigkeit. Dabei sind private Krankenversicherungen dazu verpflichtet, alle Kosten für notwendige Heilbehandlungen zu übernehmen.

 
Landesweit haben Gerichte die Krankenversicherungen verpflichtet, die Kosten der Behandlung zu übernehmen. Der Anspruch ergibt sich aus § 192 Abs. 1 VVG in Verbindung mit den allgemeinen Versicherungsbedienungen. Ganz aktuell hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Behandlung der Fehlsichtigkeit versichert ist, wenn sie zu Einschränkungen im Straßenverkehr oder aber beim Lesen führt (BGH Urt. v. 29.03.2017 – IV ZR 533/15)

Was benötigen wir von Ihnen, um die Erfolgsaussichten beurteilen zu können?
 
  • eine Kopie des Versicherungsscheines und die allgemeinen Versicherungsbedinungen
  • eine Kopie des Schriftwechsels mit der privaten Krankenversicherung bezüglich der Kostenübernahme, Kostenerstattung oder deren Ablehnung
  • eine Kopie des Rechtsschutzversicherungsscheines (sofern vorhanden)
  • Angaben zum behandelnden Augenarzt oder Augenzentrum
  • Die Kosten für eine Lasik-OP sind zu erstatten!
 
Gerne unterstützen Sie die spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei SH Rechtsanwälte.
 
Lehnt Ihre Versicherung die Übernahme der Kosten ab?
 
Wir fordern Ihre Ansprüche für Sie bei der privaten Krankenversicherung ein. SH Rechtsanwälte hat bereits in mehreren Verfahren mit Erfolg die Durchsetzung der Kostenübernahme für eine LASIK-Operation durch die private Krankenversicherung erreicht. Vereinbaren Sie gerne jederzeit eine Beratung unter 0201/4398680 oder senden uns eine Anfrage.