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Mein neues Auto verbraucht zu viel – was kann ich tun?

Durch den VW-Skandal rücken Verbrauch und Emission von Diesel-Fahrzeugen in den rechtlichen Fokus.

Dies ist aber nicht neu. Insbesondere gibt es schon seit Jahren obergerichtliche Rechtsprechungen zum Mehrverbrauch. Exemplarisch sei hier der Beschluss des BGH (v. 08.05.2007 – VIII ZR 19/05) und das Urteil des OLG Hamm (v. 07.02.2013 – I- 28 U 94/12) genannt.

Nach dieser Rechtsprechung stellt es einen Sachmangel dar, wenn das Fahrzeug deutlich mehr verbraucht. Die Rechtsprechung geht hier von einer Abweichung von mehr als 10 % von der Herstellerangabe nach der EU-Richtlinie 80/1268/EWG aus.

Da nach der Rechtsprechung dem Verbraucher aber klar sei, dass je nach Fahrweise und Einsatzgebiet des Wagens der Verbrauch variieren kann, ist ein Gutachten einzuholen, das den Testzyklus nachbildet.

Vielfach verbrauchen die Fahrzeuge aber auch hier mehr.

Als Folge kann der Käufer des Wagens den Rücktritt, also die Rückgabe des Wagens gegen den Kaufpreis oder Minderung des Kaufpreises, verlangen.

Die Gutachten sind jedoch relativ teuer, so dass sich dieses Vorhaben eher für Rechtsschutzversicherte lohnt. Wir gehen davon aus, dass diese Rechtsprechung wieder virulent werden könnte.

Hintergrund ist der VW-Skandal. Sollte nach der Rückrufaktion ein Mehrverbrauch bei den betroffenen Modellen vorliegen das vermuten viele Experten so kann darin eine Chance liegen, den nunmehr „ungeliebten“ Wagen nachträglich zu einem Schnäppchen zu machen.

Gern unterstützen wir Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Vereinbaren Sie einfach unter 0201/4398680 oder 0231/9590660 einen Beratungstermin.