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Online Banking-Konten von Telekom-Kunden gehackt!

Wie sicher Onlinebanking wirklich ist? Hacker knacken Online-Banking der Telekom und stehlen mit den erbeuteten Kundendaten mehr als eine Million von den Telekom-Kunden.

Telekom-Betrugskette beim Online-Banking

Eine Betrugsserie im Online-Banking verunsichert Kunden der Telekom. Die Täter hatten die Computer von Dutzenden Kunden ausgespäht. So wurden Daten zur Bankverbindung und zum Handyvertrag erbeutet. Danach hoben die Täter Beträge im fünfstelligen Bereich von den Konten ab. Man vermutet einen Gesamtschaden von etwa 1 Million EUR.

Um einen Betrag im Online-Banking überweisen zu können, ist eine so genannte Transaktionsnummer notwendig. Damit wird der Transfer bestätigt. Regelmäßig wird die sogenannte mTan genutzt. Diese Nummer wird auf das Handy des jeweiligen Kunden gesendet. Damit wird die Überweisung bestätigt.

Die Bande verschaffte sich zunächst illegal Zugang zu den Computern der Verbraucher. Dort wurden die Kontodaten ausgespäht. Nachdem sie die Handynummer ihrer Opfer ermittelt hatten, gaben sich die Kriminellen als Betreiber eines Mobilfunk-Shops aus und meldeten sich bei der Telekom. Sie forderten eine neue SIM-Karte für die Handynummer an und ließen sich diese zuschicken. So konnten sie in eigener Regie Überweisungen steuern.
 

Wer haftet nun für den Schaden?
 

Die Bank ist verpflichtet, eine Anweisung des Kunden aufgrund des Girovertrages auszuführen. Im Normalfall erhält sie einen Aufwendungsersatzanspruch in Höhe des Überweisungsbetrages, wenn der Kunde tatsächlich die Überweisung veranlasst hat. In dem Fall liegt auch ein wirksamer Zahlungsauftrag vor.

Im Fall eines Missbrauches fehlt es jedoch an einem entsprechenden Auftrag. Die Bank kann also grundsätzlich keine Aufwendungen ersetzt verlangen. Etwas anderes gilt nach § 675v BGB bei Verlust von Authentifizierungselementen für Zahlungsvorgänge (bspw. Tan-Nummern oder Pin-Nummern).

Schadensersatzpflichtig ist der Kunde zudem, wenn er den Schaden durch sein Verhalten grob fahrlässig herbeigeführt hat. Wer anderen leichtfertig seine Kontodaten und andere Bank-Nummern überlässt oder den Zugriff darauf gestattet, muss den Schaden gegebenenfalls selbst bezahlen.

Generell wird von Verbraucherschützern angeregt, besondere Vorsicht im Online-Banking walten zu lassen. Sinnvoll sind insbesondere Schutzprogramme gegen Viren auf dem Computer. Unbekannte E-Mails sollten sehr sorgfältig geprüft werden und im Zweifel nicht geöffnet werden. Passwörter für das Online-Banking sollte man besser nicht auf seinen Computer speichern.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne eingehend zum Datenschutzrecht und der Haftung beim Online-Banking.