Wir sind bundesweit tätig!

Nutzen Sie unsere Erfahrung!

Opfer von Fahrerflucht - Was tun bei Fahrerflucht anderer?

Schnell ist es passiert und man wird Opfer von Fahrerflucht. Der Andere touchiert beim Ausparken kurz Ihr Auto und fährt dann gedankenlos weg. Wer so handelt, begeht nach§ 142 StGB Fahrerflucht.

Was tun bei Fahrerflucht?


Das fragt sich jeder, den es schon einmal selbst erwischt hat. Aber hier erfahren Sie auch, was Sie tun können, wenn Sie selbst einmal Opfer einer Fahrerflucht werden. Doch was bedeutet der Begriff Fahrerflucht eigentlich und wie sollten Sie sich in einem solchen Fall verhalten?

Unter dem Begriff Fahrerflucht oder auch Unfallflucht versteht man das unerlaubte Entfernen des Unfallverursachers vom Unfallort. Hier ist der Rahmen weit gefächert. Denn um eine Fahrerflucht kann es sich schon handeln, wenn ein parkendes Auto etwa beim Aus- oder Einparken beschädigt wird und der Unfallverursacher sich einfach vom Ort entfernt. Oder wenn sich zwei Autos in einer engen Straße entgegenkommen, beim Vorbeifahren miteinander kollidieren und der eine Fahrer einfach weiterfährt. Doch was tun bei Fahrerflucht des Anderen, wenn man selbst nicht der Verursacher ist?


Fahrerflucht an einem geparkten Auto


Wenn Sie an Ihrem geparkten Auto eine Beschädigung feststellen, die vorher noch nicht vorhanden war, können Sie davon ausgehen, dass es sich um eine Fahrerflucht eines anderen Verkehrsteilnehmers handelt. Meist sind hier keine Zeugen vorhanden, aber die Polizei sollten Sie trotzdem einschalten, damit eine Anzeige gegen Unbekannt aufgenommen werden kann, die Sie auf jeden Fall auch für Ihre Versicherung benötigen. Die Polizei ist in einem solchen Fall immer verpflichtet zu kommen, wenn sie gerufen wird. Ist die ganze Sache in einem Parkhaus passiert, dann können Sie herausfinden, ob die Fahrerflucht eventuell auf der Überwachungskamera aufgezeichnet wurde. In einem solchen Fall hat dann auch die Polizei die Möglichkeit, den Unfallflüchtigen, etwa durch das erkennbare Kennzeichen, zu ermitteln.


Fahrerflucht im laufenden Verkehr


Etwas anders sieht es aus, wenn Sie an dem Unfall beteiligt waren und der andere Verkehrsteilnehmer jedoch keine Anstalten macht, anzuhalten. Was sollte man in diesem Fall unternehmen? Damit Sie selbst sich nicht auch der Fahrerflucht strafbar machen, sollten Sie am Unfallort stehen bleiben und eventuell versuchen, das Kennzeichen des Flüchtigen sowie die Automarke und das Modell zu erkennen. Im Anschluss sollte dringend die Polizei informiert werden. Befinden sich noch andere Personen am Unfallort, können Sie diese höflich auffordern und bitten, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten und gegebenenfalls als Zeugen auszusagen, falls diese etwas gesehen haben und zum Unfallhergang beitragen können. Auch hier in einem solchen Fall nimmt die Polizei den Unfallhergang auf, erstattet Anzeige gegen Unbekannt und Sie erhalten hiervon ein Protokoll, das Sie für Ihre Kfz-Versicherung benötigen.


Wer zahlt den Schaden an Ihrem Auto bei Fahrerflucht ?


Besitzen Sie eine Vollkaskoversicherung, dann müssen Sie sich keine Sorgen machen, denn diese tritt auch bei Fahrerflucht eines anderen Unfallgegners für den Schaden an Ihrem Auto ein. In einzelnen Fällen, wenn auch Personen zu Schaden gekommen sind, springt unter Umständen die Verkehrsopferhilfe ein. Allerdings nur in einem solchen Fall mit Personenschaden auch für den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Ansonsten heißt es zu hoffen, dass der Unfallflüchtige gefunden wird, damit seine Versicherung den Schaden übernimmt. Leider ist hier die Aussicht, den Unfallflüchtigen zu finden, immer abhängig davon, ob es Zeugen gegeben hat, die das Auto beschreiben können und sich im Idealfall das Kennzeichen gemerkt haben.

Für weitere Beratung zum Thema Verkehrsrecht / Unfallrecht wenden Sie sich gerne an uns unter 0201/4398680 oder 0231/9590660.