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Änderung der 9/10-Regelung ab 01. August 2017- Rückkehr für Rentner in gesetzliche Krankenkasse erleichtert!

Hohe Beiträge für die private Krankenversicherung belasten viele Rentner. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich jedoch nur bis zum 55. Lebensjahr möglich.


Durch eine Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HVG) und der sogenannten 9/10-Regelung besteht für viele Betroffene ab dem 01. August 2017 dennoch eine Wechselmöglichkeit.


Nach der 9/10-Regelung kommt ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur dann in Betracht, wenn die Betroffenen in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens in 90% dieses Zeitraums Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war.


Bei den Mindestversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden nunmehr auch Kindererziehungszeiten von bis zu drei Jahren pro Kind berücksichtigt.
Unerheblich ist dabei, ob es sich um leibliche Kinder, Pflegekinder oder Stiefkinder handelt.


Von der Neuregelung profitieren Mütter und Väter gleichermaßen, da beide Elternteile pro Kind bis zu 3 Jahren gutgeschrieben bekommen können, unabhängig davon, wer die Kinder betreut hat.
Durch die neue Anrechnung von Erziehungszeiten kann es durchaus sinnvoll sein, mit einem Rentenantrag noch zu warten, um die Voraussetzungen für die Wechseloption zu erfüllen. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) lohnt sich jedoch nicht für alle, da mögliche weitere Einnahmen (z.B. Betriebsrenten) ebenfalls der Beitragspflicht in der KVdR unterliegen.


Bei Fragen rund um die Krankenversicherungspflicht beraten wir Sie gern.

 

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