In dem Verfahren ging es um Ansprüche einer Studentin, die im Rahmen des von der Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) alljährlich veranstalteten "Nikolausturniers" verunfallte.
Bei dem Turnier handelt es sich um eine der größten Breitensportveranstaltung an deutschen Hochschulen, bei dem unter anderem verschiedene Ballsportarten angeboten werden.
Die Klägerin war Studentin an der WWU und verunglückte beim Basketballspielen. Ihr Antrag auf Anerkennung und Entschädigung der Unfallfolgen wurde von der beklagten Unfallkasse Nordrhein-Westfalen abgelehnt, da bei dem Turnier der Hochleistungssport einzelner Studierender und der Wettkampfcharakter im Vordergrund stehen würde.
Ein wesentlicher Zusammenhang mit dem Bildungsauftrag der Universität, der für den Versicherungsschutz Voraussetzung ist, fehle nach Auffassung der Unfallkasse, sodass kein Versicherungsschutz bestünde.
Nachdem das erstinstanzliche Gericht die Auffassung der Unfallkasse bestätigt und die Klage abgewiesen hatte, entschied das Landessozialgericht NRW zugunsten der Klägerin.
Der Unfall der Klägerin ist nach der Entscheidung der Richter als Arbeitsunfall anzuerkennen, da die Teilnahme an der Sportveranstaltung eine versicherte Tätigkeit gewesen ist.
Mit ihrem Angebot an Studierende, am Hochschulsport teilzunehmen, erfüllt die Universität ihren Bildungsauftrag. Auch das alljährlich stattfindende Nikolausturnier ist Teil des Hochschulsports. Nicht entscheidend ist nach Auffassung der Richter, dass eine Teilnahme von Studenten anderer Universitäten ebenfalls möglich ist.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wurde die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. Diese ist dort unter dem Aktenzeichen B 2 U 15/17 R anhängig.
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