Haftung bei EC- und Kreditkartenbetrug

Wer übernimmt die Haftung bei Kartenmissbrauch?

Von Ihrem Bankkonto wurde Geld abgehoben und Sie können es sich nicht erklären? 
 

Leider ein alltäglich Problem von Bankkunden. EC-Kartenbetrug durch Diebstahl, gefälschte EC-Karten oder Skimming kommt leider immer häufiger vor. Allein in Essen verzeichnet die Polizei jede Woche eine Anzeige wegen Diebstahls der EC-Karte. Bundesweit sind es ca. 20.000 Fälle im Jahr. Das Bundeskriminalamt geht für das Bundesgebiet von einem jährlichen Gesamtschaden von ca. 40 Mio. € durch Skimming aus.

Skimming bedeutet das Ausspähen der Daten von Kreditkarten oder EC-Karten an Geldautomaten. Beispielsweise mit sehr verdeckt platzierten Mini-Lesegeräten und Mini-Kameras fischen sich die Täter die Daten auf dem Magnetstreifen der EC-Karten und die PIN ab. Diese Daten kopieren sie auf eine eigene Blanko-Karte und heben damit das Geld der Bankkunden ab.

Verdacht auf EC-Kartenbetrug? Sofort die Karte über den allg. Sperrnotruf +49 116 116 sperren!


Sollten Sie den Verdacht haben, Opfer eines Zahlungskartenmissbrauchs zu sein, müssen Sie unbedingt sofort handeln und schnellstmöglich ihre Bank verständigen oder bei einer 24-Stunden-Hotline die Sperrung Ihrer Zahlungskarte vornehmen, um erneute unautorsierte Abbuchungen von Ihrem Bankkonto zu verhindern. Die Rufnummer für Sperrungen aller Zahlungskarten, auch EC- und Maestro-Karten, ist der Sperr-Notruf +49 116 116.

Fordert eine Bank für missbräuchliche Abhebungen am EC-Geldautomaten vom Kontoinhaber Schadensersatz, dann muss sie beweisen, dass die Bargeldabhebung mit der Originalkarte erfolgte. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits mit Entscheidung vom 29.11.2011 (Az.: XI ZR 370/10) entschieden.

Nur wenn die Bank den Einsatz der Originalkarte beweist, kann davon ausgegangen werden, dass der Kontoinhaber die Originalkarte und die Geheimzahl fahrlässig zusammen aufbewahrt hat. Ansonsten könnte nach Auffassung der Richter am BGH die Abhebung auch im Wege des sogenannten Skimmings erfolgt sein. 
 

Wurden auch Sie Opfer von missbräuchlichen Abhebungen von Ihrem Bankkonto?


Geschädigte Bankkunden sollten sich bei missbräuchlichen Abhebungen von ihrem Konto weder mit dem Schaden abfinden noch sich von der Bank mit Vorwürfen abspeisen lassen. Gerne können Sie unseren Fachanwälten und Rechtsanwälten für Bankrecht Ihren Fall in einer Beratung schildern. Fachanwaltliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Bankrecht ist bei Fällen von EC-Kartenbetrug und Kreditkartenmissbrauch dringend angeraten. Bitte vereinbaren Sie unter 0201/4398680 einen Beratungstermin mit unserer Kanzlei.

SH Rechtsanwälte, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Sebastian Stachowiak, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, war zum Thema EC-Kartenbetrug bereits zu Gast bei Lokalzeit Ruhr vom WDR.