Kapitalanlagerecht

Fachanwalt für Kapitalanlagerecht

Tätigkeitsspektrum von SH Rechtsanwälte im Kapitalanlagerecht u.a.:

Rechtsberatung 

  • bei allen Fragen zu fehlgeschlagenen Anlagegeschäften (z.B. Aktien, Derivate, Zertifikate, Festverzinsliche Wertpapieranlagen, Anleihen, typisch und atypisch stille Unternehmensbeteiligungen, Optionen, Swaps, Steuersparmodellen, Immobilienanlagen (sog. Schrottimmobilien), Genussscheine, Ökofonds bzw. ethische Geldanlagen, sonstige Themenfonds wie Versicherungsfonds, Flugzeugfonds, Medien- und Filmfonds, Schiffsfonds, Lebensversicherungsfonds, offene und geschlossene Immobilienfonds und sonstige Vermögensanlagen);
  • bei der Insolvenz von Finanzdienstleistern, Fondgesellschaften;
  • Verdacht auf Kapitalanlagebetrug (z.B. S&K, Infinius, etc.);
  • zu Fragen und Problemen bei vererbten Kapitalanlagen.
     

Prüfung, Durchsetzung oder Abwehr

  • von Ansprüchen aus Vermögensverwaltung (z.B. Vermögensverwalterhaftung, fehlerhafte Vermögensverwaltung);
  • von Nachschussforderungen durch Fondsgesellschaften bzw. Rückforderung von Ausschüttungen;
  • von Ansprüchen aus Beratungsverträgen, wegen fehlerhafter Aufklärung, Anlageberatung oder aus Prospekthaftung gegenüber Banken, Anlageberatern, Anlagevermittlern oder Emissionshäusern.
     

Prozessvertretung im Kapitalanlagerecht, Anlegerecht, Kapitalmarktrecht 

  • bundesweit in allen kapitalanlagerechtlichen Verfahren vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und dem Kammergericht Berlin. Wir arbeiten mit renommierten BGH-Anwälten zusammen, sodass wir auch Revisionverfahren vor dem Bundesgerichtshof durchführen.
     

 


Leider erfüllen viele Kapitalanlagen nicht die versprochenen Erwartungen der Anleger

Haben auch Sie bereits Geld verloren und möchten wissen, wie Ihre Erfolgschancen stehen, scheuen aber weitere Kosten für Rechtsanwälte und ein eventuelles Gerichtsverfahren?

Damit sind Sie nicht allein: Eine Studie im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums ergab, dass Kapitalanleger jedes Jahr einen Verlust von bis zu 30 Milliarden EUR wegen fehlerhafter Anlageberatung erleiden. Viele Anleger scheuen den Konflikt mit Banken, Anlageberatern oder Anlagevermittlern wegen weiterer Kosten und (leider) mangels Kenntnis ihrer Rechte und ihrer Erfolgschancen. Ursache hierfür sind zum einen hohe Risiken bestimmter Anlageprodukte, die viele Anleger nur eingegangen sind, da sie nicht anlage- und vor allem anlegergerecht beraten und aufgeklärt wurden und zum anderen natürlich einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen sind.

Wenn Sie wissen wollen, ob Sie Schadensersatz wegen einer missglückten Kapitalanlage verlangen können, sollten Sie sich bereits beim ersten Verdacht der Falschberatung, des Kapitalanlagebetrugs oder des fehlerhaften Prospekt fachanwaltich beraten lassen. Aufgrund der vielen verschiedenen Verjährungsregeln sollte man einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen. Eine Falschberatung fängt an, wenn Provisionen (Kickbacks) verschwiegen werden, nicht geeignete Anlageformen empfohlen werden, Risiken verschwiegen oder verharmlost werden.

Unsere Kanzlei ist auf Kapitalanlagerecht spezialisiert und verfügt über insgesamt vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die persönliche Betreuung von geschädigten Kapitalanlegern ist uns wichtig. Wir halten nichts davon, Fälle ohne detaillierte Aufklärung der Besonderheiten eines jeden Einzelfalls im Zuge von Massenverfahren bzw. Massenvergleichen abzuhandeln. Der einzelne Kapitalanleger mit seiner möglicherweise guten Beweissituation bleibt dabei leicht auf der Strecke.

 

Nutzen Sie unseren Service für Kapitalanleger und lassen Sie Ihre Anlage bei SH Rechtsanwälte prüfen:

  1. Sicherheit: Sie werden von echten Spezialisten im Kapitalanlagerecht betreut, die sich auch bei schwierigen Sachverhalten jederzeit mit der sich stetig wachsenden Rechtsprechung und Gesetzeslage auskennen.
  2. Zeit: Wir zeigen Ihnen die Alternativen und Konsequenzen auf, sodass Sie eine gesicherte Entscheidungsgrundlage haben. 
  3. Geld: Es wird sichergestellt, dass alle Rechtswege optimal ausgenutzt werden und nicht grund- und erfolglos Gerichts- und Anwaltskosten produziert werden. Die Abklärung, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des Falls übernimmt, gehört ebenfalls zu unserem Service nach dem Erstberatungsgespräch.


Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen Ihnen gerne für eine erste Beratung zur Verfügung. Durch eine gute Vorbereitung des ersten persönlichen oder telefonischen Besprechungstermins helfen Sie uns und Ihrer Angelegenheit. 

Aktuelles zum Kapitalanlagerecht

Kündigung von Lebensversicherungen - Kunden können auf Nachzahlungen hoffen!

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält oft kaum Geld zurück. Das soll sich nun ändern, denn der u. a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 25.07.2012, Az.: IV ZR 201/10, hat wichtige Vertragsklauseln von Versicherern für unwirksam erklärt und damit die Rechte von Verbrauchern bei der Kündigung von Lebensversicherungen gestärkt.

PIM Gold GmbH: Bleiben die Anleger auf ihren Verlusten sitzen?

Die Angebote der Firma PIM Gold sollen Betrug gewesen sein; die Geschäftsräume wurden durchsucht und der Geschäftsführer verhaftet. Können Geschädigte auf Schadensersatz hoffen?

Provision bei der Vermittlung einer Eigentumswohnung

Vermittelt oder empfiehlt eine Bank oder ein Anlageberater ihren Kunden Kapitalanlagen, für deren Verkauf sie Provisionen ("verdeckte Rückvergütungen") erhält, muss das Kreditinstitut nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von sich aus über diesen Umstand aufklären. 

Schadens- und Erfüllungsansprüche gegen den Lebensversicherer Clerical Medical

Der IV. Zivilsenat des BGHs hat am 11.07.2012 in mehreren Verfahren darüber entschieden, welche Ansprüche Versicherungsnehmern, die in den Jahren 2001 und 2002 kreditfinanzierte Lebensversicherungsverträge des Produkttyps „Wealthmaster Noble“ bei dem englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. abgeschlossen haben, gegen diesen Versicherer zustehen.
Den Verfahren unter den Aktenzeichen IV ZR 151/11 und IV 164/11 lag folgender Sachverhalt zugrunde: