Kreditrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht - Anwalt für Kreditrecht

Auszug aus dem Tätigkeitsspektrum von SH Rechtsanwälte im Kreditrecht
 

Rechtsberatung

  • im Kreditrecht und Kreditsicherungsrecht (z.B. bei Kreditkündigungen, Vollstreckungsabwehr, Zwangsversteigerung, Wahrnehmung von Zwangsversteigerungsterminen);
  • bei allen Formen von Kredit- und Darlehensverträgen (z.B. Verbraucherkredit, Baufinanzierung, Privatkredit, Ratenkredit, Null-Prozent-Finanzierung, Autokredit, Onlinekredit, Kleinkredit, Studienkredit, KfW-Studienkredit, Überziehungskredit, Firmenkredit, Kontokorrentkredit, Gesellschafterkredit, etc);
  • im Kreditversicherungsrecht (z.B. Restschuldversicherungen bei Ratenkrediten, etc.); 
  • bei allen Formen der Bürgschaft (z.B. Ehegattenbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft und Spezialfällen der Bürgschaft, z.B. von  faktischen Geschäftsführern, Mehrheitsgesellschaftern, Minderheitsgesellschaftern, etc.);
  • bei Übersicherung, Fremd- und Eigenfinanzierungen; 
  • zu Kündigungs- und Nachbesicherungsrechten;
  • zu Vorfälligkeitsentschädigung, variable Zinsen, Disagio und Umschuldung (z.B. Rückforderung von falsch berechneten Vorfälligkeitsentschädigungen oder Zinsen);
  • bei Kreditbetrug;
  • bei Widerruf von Kreditverträgen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung (sog. Widerrufsjoker);
  • bei allen Formen von Sicherungsverträgen ( z.B. Mitverpflichtung (Garantie, Patronatserklärungen, Schuldmitübernahme), insolvenzfesten Sicherheiten, Sicherungsübereignung, Sicherungszession, Hypothek und Grundschuld oder zu Anfechtungs- und Wirksamkeitsfragen bei der Bestellung von Sicherheiten, etc.);
  • zu Finanzierungsinstrumenten (z.B. bei Factoringgeschäften - Forderungsabtretung, Forderungsverkauf, Abtretung von Kundenforderungen);
  • im Bereich der Veräußerung bzw. des Erwerbs von notleidenden Krediten (NPL) sowie Titulierung und Zwangsvollstreckung solcher Kreditengagements;
  • zu den besonderen Anforderungen bei Existenzgründungskrediten;
  • zur Haftung der GbR-Gesellschafter für GbR-Kredite;
  • zur Abwehr unberechtigter Ansprüche (z.B. bei Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft).
     

Prozessvertretung im Kreditrecht und Kreditsicherungsrecht

  • bundesweit in allen kreditrechtlichen Verfahren vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und dem Kammergericht Berlin. Wir arbeiten mit renommierten BGH-Anwälten zusammen, sodass wir auch Revisionverfahren vor dem Bundesgerichtshof durchführen;
  • bei Zwangsversteigerungsverfahren.
     


Allgemeines zum Kreditrecht
 

Das Kreditwesen macht nach wie vor einen wesentlichen Teil des Kerngeschäfts von Banken aus. Wenn es um Finanzierungsentscheidungen geht, erfordert es erfahrungsgemäß einen Spezialisten, der sich mit dem Kreditrecht in all seinen Facetten auskennt. Im Rahmen des Kreditvertrages werden die Bestellungen von Sicherheiten, Vertragslaufzeit und die Rückzahlungsmodalitäten geregelt. Die Kreditwürdigkeitsprüfung des Kreditnehmers ist die erste Hürde bei der Vergabe von Ratenkrediten, Baufinanzierungen und Geschäftskrediten, wobei Kreditnehmer für den Erhalt dieser Darlehen verschiedene Voraussetzungen erfüllen müssen und die Bank verschiedene Aufklärungs- und Beratungspflichten gegenüber Verbrauchern und Unternehmen hat. 

 
Die Vielzahl der Rechtsverstöße und Fehler, die bei der Erstellung von Kreditverträgen unterlaufen können, beschäftigen immer wieder die Gerichte. Häufig besteht für Kreditnehmer, Kreditbürgen und Kreditsicherungsgeber die Möglichkeit, Kreditverträge, Bürgschaften und Sicherheitsverträge anzufechten. Sollte eine Anfechtung möglich sein, gehen wir auch gegen die Zweckbestimmungserklärungen und die daraus folgenden Grundschulden vor. In bestimmten Fällen können wir für Sie sogar früher titulierte Forderungen und bereits ergangene Urteile anfechten und im optimalen Falle sogar Schadensersatzansprüche für Sie durchsetzen.
 
Wir stehen unseren Mandanten mit Fachanwälten für das Bank- und Kapitalmarktrecht kompetent in allen Fragen der Unternehmensfinanzierung, der Kreditkündigung, der Baufinanzierung, der Umfinanzierung einschließlich des Widerrufs von Darlehen und der Abwicklung von Darlehen für ein Erstberatungsgespräch zur Verfügung. Für die Bearbeitung benötigen wir in jedem Fall die folgenden Unterlagen: Darlehensvertrag, Darlehensbedingungen und bisherige Korrespondenz sowie, falls vorhanden, Bürgschaftsvereinbarung oder Sicherheitsverträge.