Versicherungsrecht

Fachanwälte für Versicherungsrecht

Auszug aus dem Tätigkeitsspektrum von SH Rechtsanwälte im Versicherungsrecht:
 

Rechtsberatung, Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen
 
  • aus Berufsunfähigkeitsversicherung (z.B. Rücktritt vom Versicherungsvertrag und Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen Verletzung der Anzeigepflicht, Darlegung der Berufsunfähigkeit, Probleme der Umorganisation bei Selbständigen, Probleme der Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten, Nachprüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigung nach einem Anerkenntnis, Nachprüfungsverfahren etc.);
  • aus privater oder beruflichen Unfallversicherungen (z.B. Darlegung des Unfalls, insbesondere bei Sportunfällen, rechtzeitige Geltendmachung von Ansprüchen, Höhe der Invaliditätsentschädigung und anderer Ansprüche, Neubemessung der Invaliditätsentschädigung);
  • aus privaten Krankenversicherungen, Krankentagegeldversicherungen. (z.B. beim Rücktritt vom Versicherungsvertrag und Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen Verletzung der Anzeigepflicht, Auseinandersetzung über die medizinische Notwendigkeit einzelner Leistungen, Wechsel des Tarifs, Verzug mit der Zahlung der Versicherungsbeiträge und Ruhen der Leistung, Ansprüche auf Zahlung von Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit, Beratung bei Beendigung der Versicherung durch den Versicherer);
  • aus Privat- oder Betriebs-Haftpflichtversicherungen, Kaskoversicherungen (z.B. Forderungsausfallversicherung, bei Bohr- und Kabelschäden durch den Einsatz von Fahrzeugen, etc.);
  • aus Sachversicherungen wie Feuerversicherung, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung Einbruchdiebstahlversicherung, Betriebsunterbrechungs-Versicherung, Betriebskostenversicherung, technische Versicherung, Kunstversicherung, Filmversicherung, Produkthaftpflichtversicherung (z.B. bei Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Sturm- und Hagelschaden, Feuer und bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser);
  • aus Berufshaftpflichtversicherungen, (z.B. für Ärzte, Zahnärzte, Makler, Versicherungsvermittler, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte);
  • aus Transportversicherungen, Speditionsversicherungen;
  • aus Kreditrestschuldversicherung, Ratenschutzversicherung, Kreditversicherung (z.B. Credit Life International N.V.,Targo Versicherung, Santander Insurance, Rimaxx);
  • aus Reiserücktrittsversicherung;
  • aus Lebensversicherungen (z.B. Kapital- und Rentenversicherung, Widerruf von Lebensversicherungen);
  • aus D&O-Versicherung (sogenannte "Managerversicherung");
  • aus Berufsständische Versorgung (z.B. Ärzteversorgung, Apothekerversorgung betriebliche Altersversorgung, VBL).
  • von Ansprüchen aus Beratungs- und/oder Vermittlungsverträgen wegen fehlerhafter Aufklärung oder dem Vorwurf der Falschberatung
  • für Versicherungsvermittler (z.B.Durchsetzung von Provisionsansprüchen)
  • für Versicherungsunternehmen (z.B. Forderungseinzug für Versicherer (Prämienklagen), Regressverfahren gegen Versicherungsnehmer, Passivvertretung in Deckungsklagen, In-House Schulungen von Mitarbeitern und Schadenfachgruppen)

Prozessvertretung im Versicherungsrecht
 
  • bundesweit in allen versicherungsrechtlichen Verfahren vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und dem Kammergericht Berlin. Wir arbeiten mit renommierten BGH-Anwälten zusammen, sodass wir auch Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof durchführen.(z.B. nach Leistungsablehnung des Versicherungsschutzes)

 

 

Wir versichern erstklassige fachanwaltliche Tätigkeit im Versicherungsrecht.


Im Versicherungsrecht ist die kompetente fachanwaltliche Vertretung heutzutage eine Notwendigkeit, denn Versicherer beschäftigen in der Regel juristisch speziell geschulte Sachbearbeiter und fahren gegenüber dem Kunden oft eine Zermürbungsstrategie.

Nur durch einen Fachanwalt im Versicherungsrecht können Sie Ihrem Versicherer auf juristischer Augenhöhe begegnen und sich effizient durchsetzen. Je frühzeitiger Sie den Fachanwalt für Versicherungsrecht aufsuchen, desto besser. Denn bereits bei der Meldung an die Versicherung können erhebliche Fehler gemacht werden, die im äußersten Fall dazu führen, dass die Versicherung die Leistung verweigert. Jede falsche oder unpräzise Einlassung zu einem Geschehensablauf kann Probleme schaffen, die später nur schwer oder überhaupt nicht mehr zu korrigieren sind. 
 

Ihre Versicherung zahlt nicht?


Das heißt noch lange nicht, dass dies auch berechtigt ist. Gerade bei Personenversicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung,  Unfallversicherung oder großen Schäden wie  Betriebsunterbrechungsversicherung, Feuerversicherung vertraut man darauf, dass die Versicherung im Ernstfall auch sofort zahlt. Leider sieht dies in der Praxis oftmals anders aus. Die Versicherungen zahlen nicht oder verzögern die Regulierung, sodass selbst gut laufende Unternehmen oder Verbraucher in Existenznot geraten können. Hier können wir Sie mit unseren Fachanwälten im Versicherungsrecht unterstützen.

Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht stehen Ihnen gerne zunächst für ein Erstberatungsgespräch zur Verfügung. Für die Bearbeitung benötigen wir in jedem Fall die folgenden Unterlagen: Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Versicherungsantrag, bisherige Korrespondenz und - soweit vorhanden - ärztliche oder sachverständige Gutachten.

Fachanwälte für Versicherungsrecht

Vladimir Stamenković, LL.M.Rechtsanwalt

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Thomas Hüttenmüller, LL.M.Rechtsanwalt

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Lehrbeauftragter der FOM Hochschule

Stefan PiotrowskiRechtsanwalt

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Lehrbeauftragter am Studieninstitut der Stadt Essen