Terminsvertretung in Essen und im Ruhrgebiet

Vertretung für Gerichtstermine, Ortstermine und Akteneinsichten

Wir übernehmen für auswärtige Anwaltskollegen, Steuerberater, Versicherungen, Banken und Unternehmen an den Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Arbeitsgerichten und Verwaltungsgerichten in Essen und den folgenden Gerichten im Ruhrgebiet:

  • Amtsgerichte in Essen, Essen-Borbeck, Essen-Steele, Dortmund, Duisburg, Amtsgericht Duisburg-Hamborn, Amtsgericht Duisburg-Ruhrort,  Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bochum, Herne, Herne-Wanne, Recklinghausen, Witten, Castrop-Rauxel, Hamm, Kamen, Lünen, Unna, Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen, Gladbeck,  Hattingen (Ruhr), Marl, Hagen, Schwelm, Schwerte, Wetter (Ruhr), Altena, Iserlohn, Lüdenscheid, Meinerzhagen und Plettenberg;
  • Landgerichte in Essen, Dortmund, Duisburg, Bochum, Hagen;
  • Arbeitsgerichte in Essen, Dortmund, Duisburg, Oberhausen  Gelsenkirchen, Hagen, Hamm,  Herne, Iserlohn;
  • Landesarbeitsgericht in Hamm, Düsseldorf.
     

Wir fertigen einen ausführlichen schriftlichen Terminsbericht sowie auf Wunsch einen zusätzlichen telefonischen Kurzbericht unmittelbar nach Abschluss des Termins, sodass Sie Ihre Mandantschaft selbst unverzüglich über den Verfahrensstand informieren können.

Wenn Sie uns beauftragen möchten, klären Sie bitte kurz den Termin mit uns ab. Die Übernahme des Mandats wird von uns dann in jedem Einzelfall bestätigt.

Für eine erfolgreiche Terminvertretung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Eine Terminsvollmacht/Untervollmacht;
  • eine Kopie der Handakte (als PDF oder Telefax);
  • Ihre Vorgaben für den Termin sowie für einen eventuellen Vergleich.
     

Die Kosten unserer Terminsvertretung


Die Vertretung von anderen Rechtsanwälten erfolgt grundsätzlich auf der Basis von Gebührenteilung.

 

Die Kosten unserer Vertretung bei Zwangsversteigerungsterminen
 

Die Vertretung von Gläubigern (z.B. Banken und Versicherungen) im Zwangsversteigerungsverfahren erfolgt grundsätzlich auf Basis von Pauschalvereinbarungen.