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Beamtenbeförderung: Abweichung bei Quervergleich muss begründet werden

Bei dem sogenannten Quervergleich muss der Endbeurteiler eine Abweichungsbegründung vorbringen, das entschied das Oberverwaltungsgericht NRW.

HIV-Infektion darf bei der Polizei kein Grund für die Ablehnung eines Bewerbers sein

Ein mit HIV infizierter Bewerber klagte gegen die Ablehnung seiner Bewerbung bei der Polizei und bekam Recht.

Lehrer müssen die Kosten einer Klassenfahrt nicht selbst tragen!

Bei Klassenfahrten handelt es sich für Lehrer um dienstliche Veranstaltungen. Anfallende Kosten müssen von vielen Lehrern dennoch teilweise privat getragen werden.



 

Ohne Unfallanzeige keine Unfallfürsorgeansprüche für Beamte!

Nach einem Dienstunfall können für Beamte Ansprüche auf Unfallfürsorge bestehen. Diese Leistungen umfassen neben der Erstattung von Sachschäden und den Kosten für die Heilbehandlung unter anderem einen Unfallausgleich oder ein Unfallruhegehalt.

Mindestkörpergröße von 163 cm für Bewerber für Polizeivollzugsdienst in NRW rechtmäßig!

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Festlegung einer einheitlichen Mindestkörpergröße von 163 cm für männliche und weibliche Bewerber für den nordrhein-westfälischen Polizeivollzugsdienst mit mehreren Urteilen am 28. Juni 2018 als rechtmäßig bestätigt ( AZ: 6 A 2014/17; 6 A 2015/17 und 6 A 2016/17).

Strenge Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche des Beamten wegen Nichtbeförderung

In mehreren Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht am 15. Juni 2018 (BVerwG 2 C 19.17; 2 C 20.17; 2 C 21.17; 2 C 22.172; C 23.17; 2 C 65.17; 2 C 66.17) entschieden, dass Schadensersatzansprüche für Beamte wegen fehlender Berücksichtigung in einem Beförderungsverfahren nur dann bestehen, wenn sie sich im Vorfeld über mögliche Bewerbungen erkundigt und etwaige Mängel gegenüber dem Dienstherrn gerügt haben.

Bereitschaftszeiten in geschlossenen Einsätzen als vollwertige Arbeitszeit anzuerkennen!

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 13. Juni 2018 (Az.: 1 K 2081/14) sind Bereitschaftszeiten, die in geschlossenen Einsätzen geleistet werden, als vollwertige Arbeitszeit anzuerkennen.

Größe der Tätowierung allein kein Einstellungshindernis für den Polizeidienst in NRW

Die Ablehnung eines Bewerbers für den Polizeidienst im Land Nordrhein-Westfalen kann nicht allein darauf gestützt werden, dass er auf der Innenseite seines linken Unterarms eine großflächige Tätowierung hat.

Schmerzensgeldansprüche gegen den Dienstherrn

Angriffe auf Beamte sind zwischenzeitlich leider Realität und nicht selten mit massiven Verletzungsfolgen verbunden, die letztlich sogar zur Dienstunfähigkeit führen können.