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Ein teilzeitbeschäftigter Beamter in NRW hat Anspruch auf rückwirkende Besoldung auch ohne zeitnahe Antragstellung

SH Rechtsanwälte hat am 12. Juli 2011 in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf  in einer bislang unentschiedenen Grundsatzfrage das Gericht davon überzeugen können, dass teilzeitbeschäftigte Beamte auch ohne zeitnahe Antragstellung Anpruch auf rückwirkende Besoldung vor dem 1. März 2008 haben. 

 

Kostenübernahme für Pflegeberatung bei privat versicherten Beamten

Nach § 7 a SGB XI besteht für Pflegebedürftige ein Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch Pflegeberater.

Wie weit reicht die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen und Lehrer?

Nach folgeschweren Prügelattacken auf Schulhöfen stellt sich immer wieder die Frage nach der Reichweite der Aufsichtspflicht der Lehrkräfte an den Schulen.