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Thermofenster laut EuGH-Urteil unzulässig!

Eine Software, die die Abgasreinigung bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.

BGH verurteilt VW im Dieselskandal auf Schadensersatz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Dieselfahrzeuges Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen.

LG Essen: Software-Update ist nicht ausreichend, um den Schaden zu beseitigen

Das LG Essen hat einem von SH Rechtsanwälte vertretenen Kläger die Rückabwicklung seines VW-Dieselfahrzeuges zugesprochen; nach dem Software-Update entspräche der Wagen einem Unfallfahrzeug.

Widerrufsjoker kann auch bei SIXT-Leasingverträgen greifen

Das Landgericht München (Az. 10 O 9743/18) hat zu Gunsten des Klägers den Widerruf eines Leasingvertrages von SIXT zugelassen. Aufgrund von Formfehlern hat die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen und ermöglichte es dem Kläger so, vom Widerrufsjoker Gebrauch zu nehmen.

Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen die Mercedes-Bank

Nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.08.2018, Az.: 25 O 73/18, ist der Widerruf des Autokredits auch drei Jahre nach Vertragsabschluss noch möglich.

Fahrverbot in Essen und Gelsenkirchen – was nun?

Das Fahrverbot für Stadtgebiete von Essen und Gelsenkirchen ist ausgesprochen und auch die A40 ist betroffen - Was nun?

 

Dieselskandal - Droht Fahrverbot im Ruhrgebiet?

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt am Donnerstag, den 14.11.2018 um 9:30 Uhr über Diesel-Fahrverbote in Essen und Gelsenkirchen.

Ohne Unfallanzeige keine Unfallfürsorgeansprüche für Beamte!

Nach einem Dienstunfall können für Beamte Ansprüche auf Unfallfürsorge bestehen. Diese Leistungen umfassen neben der Erstattung von Sachschäden und den Kosten für die Heilbehandlung unter anderem einen Unfallausgleich oder ein Unfallruhegehalt.

Kostenpflichtiges Abschleppen erst nach 3 Tagen!

Mit Urteil vom 24. Mai 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 3 C 25.16) entschieden, dass kostenpflichtige Abschleppmaßnahmen bei kurzfristig eingerichteten Halteverboten erst nach Ablauf von 3 vollen Tagen möglich sind.