Der IV. Zivilsenat des BGHs hat am 11.07.2012 in mehreren Verfahren darüber entschieden, welche Ansprüche Versicherungsnehmern, die in den Jahren 2001 und 2002 kreditfinanzierte Lebensversicherungsverträge des Produkttyps „Wealthmaster Noble“ bei dem englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. abgeschlossen haben, gegen diesen Versicherer zustehen.
Den Verfahren unter den Aktenzeichen IV ZR 151/11 und IV 164/11 lag folgender Sachverhalt zugrunde: