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Unzulässige Kosten beim Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungen! Forden Sie Ihr Geld zurück!

Wissen Sie, was eine Lebensversicherung wirklich kostet?

Die Abschlusskosten sorgen immer wieder für Streit.

Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln) vom 02 September 2016 (Az. 20 U 201/15) dürfen neben der sogenannten Zillmerung keine zusätzlichen Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen erhoben werden.

Die Abschlusskosten (Provision, Verwaltungskosten etc.), die bei Vertragsschluss anfallen und von den Versicherten zu tragen sind, sind während der Laufzeit der Versicherungsverträge nach einer vom Mathematiker Zillmer entwickelten Berechnungsmethode auf 5 Jahre zu verteilen. Mit den monatlichen Beiträgen werden diese Kosten dann von den Versicherten „abgestottert“.

In vielen Versicherungsverträgen werden- versteckt im Kleingedruckten-jedoch weitere Kosten beim Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungen angesetzt. Dies ist nach der Entscheidung des OLG Köln unzulässig, da für die Versicherten erkennbar sein muss, welche Kosten durch den Vertragsschluss tatsächlich für sie anfallen.

In dem Verfahren hatte der Bund der Versicherten gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die HDI Lebensversicherung AG wegen der Praxis der versteckten zusätzlichen Kosten bei Vertragsabschluss geklagt, durch die die Verbraucher jährlich bis zu 3 Milliarden zusätzlich zahlen.

Die HDI Lebensversicherung AG hat nunmehr mitgeteilt, dass sie das Urteil des OLG Köln akzeptiert und keine Revision einlegen wird.
Das Unternehmen gab an, dass etwa 14.500 Verträge betroffen seien, die vor dem Jahr 2008 abgeschlossen wurden. Nach eigenen Angaben prüft die Versicherung auf Wunsch der Kunden, ob der Rückkaufswert einer Police unter dem Mindestrückkaufswert liegt und erstattet in diesem Fall die Differenz.

Fühlen Sie sich bei Abschlusskosten für Ihre Lebensversicherung abgezockt? Sie wollen, das zu Unrecht gezahlte Geld zurückfordern?

Wir empfehlen Versicherungskunden bereits jetzt, ihre Verträge zur anwaltlichen Überprüfung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht oder einem im Versicherungsrecht versierten Rechtsanwalt zu stellen und gegebenenfalls ohne wirksame vertragliche Grundlage gezahlte Abschlusskosten zurückzufordern.

SH Rechtsanwälte ist auf Versicherungsrecht spezialisiert. Unser Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Versicherungsrecht vertritt bundesweit betroffene Versicherungskunden. Vereinbaren Sie gerne bitte einen Termin mit unserer Kanzlei.