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Apobank leidet unter Cyberangriff auf Kundenkonten

Auf die Kundenkonten der genossenschaftlichen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) gab es eine massive Cyberattacke: Mit einer gefälschten Website, die dem echten Onlinebanking der Bank nachempfunden wurde, wurden Kunden aufgefordert, ihre Zugangsdaten einzugeben. Dieser Aufforderung gingen manche Kunden arglos nach und gaben somit ihre Daten unbewusst an Dritte weiter.

Die Apobank reagierte auf die Vielzahl an Vorfällen und schränkte das Online-Banking ein, sodass nur noch ein bestimmtes Tageslimit online überwiesen darf; höhere Beträge müssen über eine Hotline angewiesen werden.

Wie schon hier erklärt, ist der Kunde in so einem Fall nicht schutzlos; er hat Anspruch auf Wiedergutschrift gemäß § 675u S. 2 BGB, da er den Zahlungsauftrag nicht autorisiert hat. In einem ähnlichen Fall hat das Gericht ebenso zu Gunsten des betroffenen Kunden entschieden.

Die Apobank hat nicht als Einzige mit solchen Cyberangriffen zu kämpfen. Andere Institute sind ebenfalls betroffen, so auch die Postbank Anfang des Jahres. Die kompetenten Fachanwälte für Bankrechtvon SH Rechtsanwälte vertraten im März 2019 einen Mandanten, der auf seinem Konto Transferaktivitäten in Höhe von knapp 120.000 € bemerkte, die er nicht veranlasst hatte. Es stellte sich heraus, dass zwei neue Handynummern im Kundenkonto hinterlegt wurden, die der Mandant weder angegeben geschweige denn aktiviert hatte.

Noch vor gerichtlicher Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten konnte SH Rechtsanwälte einen Vergleich mit der Postbank vereinbaren und der Mandant erhielt den Betrag in Höhe von 120.000 € von der Bank wieder gutgeschrieben. Das Dokument dazu finden Sie hier.

Sie sind ebenfalls ein Opfer von Phishing, das heißt, jemand hat sich Ihre Zugangsdaten zu Eigen gemacht, um Geld von Ihrem Konto zu überweisen? Dann kontaktieren Sie uns gerne über das unten stehende Formular oder telefonisch unter 0201 439 868 0. Unsere versierten Fachanwälte für Bankrecht beraten Sie gern und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber der Bank durchzusetzen.