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Formulierungen im Arbeitszeugnis - das bedeuten sie wirklich

Ein gutes Arbeitszeugnis ist für viele Arbeitgeber Grundlage für die Beurteilung des Bewerbers auf eine offene Stelle. Doch was ist ein wirklich gutes Arbeitszeugnis?

Die meisten Arbeitgeber kennen die versteckten Formulierungen, die sich für einen Laien zwar gut anhören, dem potentiellen neuen Arbeitnehmer jedoch Hinweise geben. So können gut formulierte Sätze, die eigentlich für Sie als Arbeitnehmer eine positive Aussage haben, in der neuen Arbeitsstelle negativ aufgefasst werden. Daher sollten Sie, wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis erhalten haben, dieses grundsätzlich von einem Anwalt prüfen lassen und eventuell auf Änderungen bestehen. Denn nicht jedes eigentlich positiv gestaltete Arbeitszeugnis ist auch so gemeint.

Arbeitszeugnis Formulierungen, bei denen Sie hellhörig werden sollten:

  • Sie/er war stets freundlich, pünktlich und hilfsbereit = aber ansonsten hat sie/er nicht viel getan
  • Sie/er ist sehr gesellig = Klatschtante und eventuell Alkohol im Spiel
  • Das Produktionsniveau konnte durch ihre/seine Leistung durchaus gehalten werden = Sie/er hat nicht dazu beigetragen, dass das Produktionsniveau gesteigert werden konnte
  • Sie/er erledigte die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit = darüber hinaus hat sie/er aber nicht viel getan und vor allem auch keine eigenständige Leistung gezeigt
  • Sie/er war bemüht oder stets bemüht, anfallende Arbeiten zu erledigen = Sie/er war zwar bemüht, hat die Arbeit aber nicht erledigen können
  • Sie/er war stets bestrebt, übertragene Aufgaben termingerecht zu erledigen = Sie/er war zwar bestrebt, hat die Termine aber nicht einhalten können
  • Sie/er war ein toleranter Mitarbeiter, auch im Kollegenkreis = Kollege, der als sehr schwieriger Mensch gilt
  • Ihr/sein Verhalten gegenüber Kollegen, Kunden und Vorgesetzten gab keinen Anlass zu Beanstandungen = Ihr/sein Verhalten war aber auch nicht ausgesprochen einwandfrei
  • Sie/er hat den Erwartungen der Vorgesetzten entsprochen = man hatte sowieso keine hohen Erwartungen an den Arbeitnehmer
  • Sie/er zeigte als Vorgesetzte(r) den Mitarbeitern gegenüber immer viel Verständnis = keine gute Führungskraft
  • Sie/er war immer sehr lernwillig = aber gebracht hat dies leider nichts
  • Ihre/seine Führung gab selten oder kaum Anlass zu Beanstandungen = Sie/er wurde mehrfach auf sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen hingewiesen.

Sie sehen, viele Arbeitszeugnis-Formulierungen hören sich für Sie positiv an, sind aber für den potentiellen neuen Arbeitgeber ein indirekter Hinweis, wie man Sie als Arbeitnehmer tatsächlich wahrgenommen hat. Daher ist es unumgänglich, das Arbeitszeugnis einmal von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Gerne prüfen wir Ihr Arbeitszeugnis in einem Termin in unserer Kanzlei oder auch per E-Mail oder Fax. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.