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Bank muss die Plausibilität von Transaktionen prüfen

Das Kammergericht Berlin (Az.: 4 U 79/23) nennt grundsätzliche Prüfungspflichten, die Banken erfüllen müssen. Insoweit muss die Bank für eine algorythmische, automatisierte Transaktionsüberwachung sorgen, die es ermöglicht, auffällige, für den Kunden untypische Transaktionen (hinsichtlich der Summe, des Landes, etc.) zu erkennen. Von der Bank (im konkreten Fall die DKB) wird erwartet, bereits auffällige Zahlungsaufträge zu erkennen, um auf diese Weise frühzeitig die Ausführung verdächtiger Zahlungen zu verhindern. Das Kammergericht nimmt also die Banken in die Pflicht, die Plausibilität von Transaktionen zu prüfen und damit betrügerische Zugriffe zu erkennen und zu verhindern. Üblicherweise behaupten Banken, dass sie durch verstärkte Sicherheitsmaßnahmen, wie beispielsweise die Zwei-Faktor-Authentifizierung, ausreichende Vorkehrungen getroffen haben, damit Betrüger nicht auf ein fremdes Konto zugreifen können. Allerdings reicht dieses Argument nach Ansicht des Kammergerichts Berlin nicht aus. Vielmehr müssen Banken auch in der Lage sein, fremde Zugriffe zu erkennen, wenn sie sich von normalen Transaktionen des Kunden unterscheiden.Diese Entscheidung dürfte die Erfolgschancen der Bankkunden deutlich verbessern!