WDR: Darf die Bausparkasse nach Kündigung des Bausparvertrags die Auszahlung Bonuszinsen verweigern?
Die Bausparkassen kündigen - wie bereits mehrfach berichtet - seit 2008 Bausparverträge. Insgesamt sollen bereits an die 250.000 Altverträge gekündigt worden sein. Nach dem Willen der Bausparkassen soll sich dies 2017 fortsetzen.
Die Frage, ob dies möglich ist und wenn ja zu welchen Konditionen beschäftigt eine Vielzahl von Gerichten. Der Bundesgerichtshof hat in den verschiedenen Konstellationen bislang noch kein Urteil sprechen können.
Nunmehr wendete sich ein Ehepaar an den WDR. Sie hatten einen Bausparvertrag bis zur gesamten Bausparsumme angespart. Daraufhin kündigte die Bausparkasse BSQ Bauspar AG (ehemals Quelle Bausparkasse) den Vertrag. Dies war soweit in Ordnung.
Allerdings verweigerte die Bausparkasse BSQ Bauspar AG die Auszahlung eines Bonuszinses. Dieser war separat auf einem eigenen Konto angespart worden. Gerade diese höhere Verzinsung stellte für viele Bausparer den eigentlichen Anreiz des Bausparens dar. Nach den Bauspar-Bedingungen sollte der Zins anfallen, wenn der Bausparer selbst kündigt oder aber auf ein Bauspardarlehen verzichtet wird.
Die Bausparkasse stellte sich nunmehr auf den Standpunkt, dass beide Varianten nicht vorliegen würden. Vielmehr habe sie selbst gekündigt. Ein Verzicht auf das Bauspardarlehen durch den Verbraucher liege nicht vor.
Der WDR informierte sich daraufhin bei SH Rechtsanwälte. Unser Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Piotrowski klärte über die Sach- und Rechtslage auf. Allen Betroffenen kann nur geraten werden, sich gegen diese Willkür der Bausparkassen zur Wehr zu setzen. Betroffene Bausparkunden deren Verträge gekündigt wurden, sollten die Rechtsmäßigkeit der Kündigung überprüfen lassen, insbesondere wenn die Auszahlung von Bonuszinsen verweigert wird. Gerne stehen wir Ihnen für eine Erstberatung zum Thema Bausparkassenkündigung und Bonuszinsen zur Verfügung. Vereinbaren Sie unter 0201/4398680 einen Beratungstermin.