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Können Sie Geld von Ihrer privaten Krankenversicherung zurückfordern?

Verschenken Sie kein Geld und wehren Sie sich gegen Beitragserhöhungen und Prämienanpassungen. Jährliche Beitragserhöhungen sind bei der privaten Krankenversicherung der Regelfall. Haben Sie in den letzten Jahren zu viele Beiträge gezahlt? Wir prüfen Ihre möglichen Rückzahlungsansprüche. Von den Versicherern werden diese oft mit der allgemeinen Preissteigerung und der Anpassung an die Kosten im Gesundheitssystem begründet. Doch nicht jede Prämienerhöhung ist wirksam und verpflichtet die Versicherungsnehmer zur Zahlung.

Die zu Unrecht gezahlten erhöhten Prämienanteile können unter Umständen rückwirkend für bis zu 3 Jahren vom Versicherer zurückgefordert werden.

Dies bestätigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam aus Oktober 2016. Mit dem Urteil wurden die Prämiensteigerungen der AXA Krankenversicherung AG über mehrere Jahre für unwirksam erklärt und dem Kläger neben einem Erstattungsanspruch hinsichtlich der zu viel entrichteten Prämien auch ein Nutzungsersatz zugesprochen.

In dem Verfahren war der Treuhänder, der die technischen Berechnungsgrundlagen für die von der AXA Krankenversicherung AG beabsichtigte Prämienerhöhung geprüft und dieser zugestimmt hatte, nicht so unabhängig, wie es das Versicherungsvertragsgesetz fordert (§ 203 Abs. 2 S. 1 VVG), da unklar blieb, ob er allein Einkünfte aus der Tätigkeit für die AXA AG erzielte.

Prämienerhöhungen überprüfen lassen!

Bei einer unwirksamen Prämienerhöhung muss der Versicherer die zu viel gezahlten Beiträge erstatten und der Versicherte zukünftig nur noch die bisherige Prämie für den vereinbarten Tarif zahlen.

Damit kann sich eine Prüfung der Beitragssteigerung doppelt für Sie lohnen. Eine Prämiensteigerung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Erhöhung durch den Versicherer unzureichend begründet wird, § 203 Abs. 5 VVG

Privatversicherte können auf tausende Euro hoffen - Ist eine Rückforderung möglich?

Auch eine zeitnahe, deutliche Prämienanpassung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei Neukunden nach Vertragsabschluss kann unwirksam sein, § 155 Absatz 3 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Es kann sich also durchaus lohnen, die Prämienanpassungen überprüfen zu lassen. Wir als Fachanwälte für Versicherungsrecht übernehmen dies gern für Sie.

Die Sach- und Rechtslage ist kompliziert und Versicherungsnehmer sind ohne Fachanwalt für Versicherungsrecht außergerichtlich selten erfolgreich.

Unsere Anwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht sind spezialisiert auf Prämienerhöhungen

In einem gerichtlichen Verfahren muss der Versicherer darlegen und beweisen, dass die nötigen Voraussetzungen für die erhöhte Prämie vorliegen; das Gericht beauftragt dann in der Regel Sachverständige, die die Prämienerhöhung bewerten.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist auf der sicheren Seite und hat kein Kostenrisiko, da diese Streitigkeiten meist versichert sind.

Mit Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko

Wir haben viel Erfahrung mit Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung. Eine Überprüfung der Prämienerhöhung lohnt sich in jedem Fall. Wollen Sie mehr erfahren? Rufen Sie uns einfach unverbindlich an!