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Üble Nachrede im WhatsApp-Chat rechtfertigt eine fristlose Kündigung

Der Chat zwischen Kollegen bei WhatsApp kann zur Folge haben, dass man gekündigt wird – im Fall von übler Nachrede sogar fristlos.
 

Wenn Kollegen sich untereinander gut verstehen, kann das für ein gutes Arbeitsklima sorgen. Es kann auch passieren, dass der Kontakt privat gehalten wird und über einen Messenger, wie zum Beispiel WhatsApp geführt wird. Dabei ist es nicht unüblich, dass man dann auch in der Freizeit über die Arbeit spricht oder sich über berufliche Probleme beschwert. Doch so ein WhatsApp-Chat kann einem auch ganz schnell zum Verhängnis werden.

In dem zu verhandelnden Fall wurde eine Angestellte aufgrund eines WhatsApp-Chats zwischen ihr und einer Kollegin während der Probezeit fristlos gekündigt. In diesem Chat teilte diese ihrer Kollegin mit, dass Dritte ihr erzählt hatten, dass ein Mitarbeiter des Unternehmens (und Vater des Geschäftsführers) ein verurteilter Vergewaltiger sei. Sie versicherte ihrer Kollegin, dass sie alles tun würde, damit sie beide da „rauskommen“ und dass keiner von beiden „für so jemanden“ arbeiten sollte. Auf Nachfrage der Kollegin, ob es dazu ein Urteil gäbe, versicherte ihr die Angestellte, dass die „Leute, die [ihr] […] das erzählt haben, […] noch nie Mist erzählt [haben]“ (siehe LArbG Baden-Württemberg, Az 17 Sa 52/18 vom 14.03.2019).

Die Kollegin, die schon 2 Jahre in dem Unternehmen tätig war, kontaktierte die Geschäftsführung und bat um ein Gespräch. Hierbei ging es um den Vorwurf der verurteilten Vergewaltigung, der sich als unwahr herausstellte. Aufgrund von übler Nachrede, die das Ansehen des Kollegen und der Firma schaden würde, wurde die Angestellte fristlos (und hilfsweise fristgerecht) gekündigt. Mit einer Kündigungsschutzklage ging die Angestellte gegen die fristlose Kündigung vor und bekam erstinstanzlich Recht. Die beklagte Seite (der Geschäftsführer) ging in Revision und bekam vom Landesarbeitsgericht (LArbG) Recht zugesprochen; die fristlose Kündigung ist rechtsgültig und die Klage der Angestellten wird abgewiesen.

Wenn auch Sie fristlos oder fristgerecht gekündigt wurden, können Sie sich gern an unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte im Arbeitsrecht wenden. Wir prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder ob Sie dagegen angehen können. Füllen Sie dazu einfach unser Formular aus oder vereinbaren Sie einen Termin unter 0201 439 868 0.