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Ihre Bewerbung bei der Polizei wurde wegen Ihrer Brustimplantate abgelehnt?

Eine junge Frau aus Dortmund hat sich erfolgreich gegen die Ablehnung ihrer Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst des Landes aufgrund der von ihr getragenen Silikonimplantate gewehrt.

Polizeidienstuntauglichkeit bei Brustimplantaten?

Die Eignung der Klägerin für den Polizeivollzugsdienst ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen nicht aufgrund der unterhalb der Brustmuskeln getragenen hochwertigen Silikonimplantate ausgeschlossen (Urteil vom 23.11.2016, Az. 1 K 2166/14).

Das Land NRW lehnte die Bewerbung der Klägerin ab, da diese nach den Feststellungen des Polizeiarztes für den Dienst untauglich sei, da insbesondere bei körperlicher Gewalt nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Implantate reißen.

Das Gericht teilte diese Auffassung nicht. Die Richter wiesen darauf hin, dass eine Untauglichkeit für den Polizeidienst nur dann angenommen werden kann, wenn eine dauernde Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder regelmäßige Ausfallzeiten über Jahre hinweg überwiegend wahrscheinlich seien.

Das im gerichtlichen Verfahren eingeholte ärztliche Gutachten bestätigte dies jedoch nicht.

Gegen das Urteil wurde die Berufung zugelassen.

Wurde auch Ihre Bewerbung für den Polizeidienst abgelehnt? Gerner beraten wir Sie, wie Sie dagegen vorgehen können.

Wenn Sie rechtliche Fragen zur Bewerbung im öffentlichem Dienst haben, wenden Sie sich gerne an uns. Vereinbaren Sie einfach unter 0201/4398680 einen Termin zur Erstberatung mit unserer Kanzlei.