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CreditPlus Bank AG – Widerruf Darlehensvertrag

Der Widerruf von Darlehensverträgen ist seit mehreren Jahren ein sehr großes Thema vor deutschen Gerichten. Die Mehrzahl der Verfahren betraf bisher jedoch Kreditverträge, die der Finanzierung von Immobilien dienten. Aber auch der herkömmliche Konsumentenkredit ist widerruflich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Insbesondere gilt bei Konsumentenkrediten nicht die Ausschlussfrist, die der Gesetzgeber zum 21. Juni 2016 für Immobiliardarlehensverträge eingeführt hatte. Die Kanzlei SH Rechtsanwälte mit ihren Niederlassungen in Essen und Dortmund hat in den vergangenen Jahren tausende von Widerrufsbelehrungen geprüft. Eine Vielzahl der Belehrungen war fehlerhaft. Insbesondere die Konsumentenkredite der CreditPlus Bank AG waren immer wieder angreifbar.

Seit dem Jahr 2002 müssen Verbraucherkreditverträge eine Widerrufsbelehrung enthalten. In dieser Zeit änderte sich mehrfach die Gesetzeslage und entsprechend die Belehrungen, die die Kreditinstitute entworfen haben. Aufgrund dieser unübersichtlichen Lage bieten wir eine kostenlose erste Überprüfung des Vertrages und der Widerrufsbelehrung durch unsere Fachanwälte für Bankrecht an.
Die CreditPlus Bank AG erfüllt oftmals nicht die hohen Maßstäbe, die der Gesetzgeber an die Ordnungsgemäßheit einer Belehrung stellt. Gerade bei laufenden Verträgen ist damit der Widerruf des Vertrages möglich.

In den Fokus gerückt sind zudem im Laufe des VW-Abgasskandals die neueren Verträge mit aktuellen Widerrufsbelehrungen. Auch hier sehen Verbraucherschützer schwerwiegende Fehler auf Seiten der Kreditinstitute. SH Rechtsanwälte berät Sie gerne.