Wir sind bundesweit tätig!

Nutzen Sie unsere Erfahrung!

Datenschutzbußgeldverfahren gegen die Debeka eingestellt. 1,3 Millionen EUR Bußgeld!

Das Datenschutzrecht wird von vielen Unternehmern als kompliziert und Ressourcen bindend wahrgenommen, dabei gewinnt Datenschutzrecht immer mehr an Bedeutung.

Besonders deutlich wird dies mit der Pressemitteilung vom 29.12.2014 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Bundeslands Rheinland-Pfalz (>>hier<<) über die einvernehmliche Einstellung des Datenschutzbußgeldverfahrens gegen die Debeka und ihre Vorstandsmitglieder gegen Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 1,3 Millionen EUR. Die Verfahren gegen die Vorstände der Debeka wurden ohne Bußgeldzahlungen eingestellt. Auch gegen die Vorstände selbst wäre ein Bußgeld in Millionenhöhe möglich gewesen, denn diese haften eigenständig neben dem Unternehmen für verschuldete Datenschutzverstöße.

Die Vertriebsmitarbeiter der Debeka-Krankenversicherung a.G. hatten massiv über Jahre hinweg Datenschutzverstöße begangen. Der Vertrieb kaufte Adressen zukünftiger Beamter, um diese als potentielle Versicherungskunden früher ansprechen zu können als die Wettbewerber. Zwar gab es bei der Debeka eine Anweisung an den Vertrieb, wonach solche Listenankäufe verboten sind, die Umsetzung und Einhaltung dieser Anweisung wurde aber nicht kontrolliert. Diese Aufsichtspflichtverletzung des Vorstands wurde der Versicherung zur Last gelegt.

Die Höhe des Bußgeldes ist angesichts der Verstöße noch gering ausgefallen. Eigene Bemühungen der Versicherung zur Aufklärung des Sachverhalts und eine kooperative Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde sorgten für eine Milderung.

 

Unternehmer und insbesondere Versicherungen und Banken sollten sich anlässlich des Verfahrens gegen die Debeka die Frage stellen, ob im eigenen Betrieb und Vertrieb datenschutzrechtlich einwandfrei gearbeitet wird. Der Fall der Debeka zeigt auch, selbst wenn Datenschutzregelungen oder Betriebsvereinbarungen für die Mitarbeiter in einem Unternehmen vorhanden sind, können hohe Bußgeldzahlungen drohen. Es ist daher wichtig, zumindest über einen Datenschutzbeauftragten die Kontrolle der Umsetzung der Regelungen nachzuweisen.

Gerne stehen Ihnen unsere Anwälte für Datenschutzrecht zur Verfügung, um ggf. rechtzeitig für Abhilfe zu sorgen und Vertriebsprozesse anzupassen. Wir vertreten Sie auch gegenüber Aufsichtsbehörden im Falle des Verdachts eines Datenschutzverstoßes.

 

Anwälte für diese Fälle