Wir sind bundesweit tätig!

Nutzen Sie unsere Erfahrung!

Fahrverbot in Essen und Gelsenkirchen – was nun?

Das Fahrverbot für Stadtgebiete von Essen und Gelsenkirchen ist ausgesprochen und auch die A40 ist betroffen - Was nun?

 

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 15.11.2018 weitreichende Fahrverbote für das Stadtgebiet von Essen und Gelsenkirchen für Diesel-Autos bis zur Euro 5 Klasse und alte Benziner ausgesprochen. Erstmals ist auch mit der A 40 eine Autobahn betroffen.

Die meisten betroffenen Eigentümer von betroffenen Fahrzeugen sind einfach nur frustriert und wollen nur noch ihr Fahrzeug an den Händler zurückgeben und nichts mehr damit zu tun haben. Aber geht das? Es kommt darauf an. Das Problem ist, dass die Hersteller Audi, BMW. Mercedes, Porsche usw. nicht anerkennen, dass die Fahrzeuge mangelhaft sind. Dieses Anerkenntnis wäre natürlich der Todesstoß für die Auto-Hersteller, denn jeder betroffene Eigentümer könnte unter Berufung auf die Mangelhaftigkeit seines Autos Nachbesserung verlangen, den Kaufpreis herabsetzen, den Kauf rückgängig machen und/oder Schadensersatz zu verlangen. Die Gerichte entscheiden hierzu uneinheitlich, Prognosen zum Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens sind nur schwer möglich. Das Positive ist, dass in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherung eintritt.

Sofern das Fahrzeug jedoch privat über einen Kreditvertrag / Darlehensvertrag / 3-Wege-Finanzierung finanziert wurde oder ein Leasingvertrag abgeschlossen wurde, so ist die Ausgangslage wesentlich besser. In sehr vielen Fällen wurden nämlich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, so dass immer noch der Widerruf möglich ist. Es kommt also gar nicht darauf an, ob es sich um einen betroffenen Diesel handelt oder um einen sauberen Hybrid. Der Kreditvertrag oder Leasingvertrag wird einfach zurück abgewickelt und der Fahrzeughalter muss lediglich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Da die Gerichte weitgehend von Laufleistungen von bis zu 300.000 km ausgehend, fällt die zu zahlende Nutzungsentschädigung in der Regel recht moderat aus (vereinfachte Rechnung: Kaufpreis 50.000 EUR / 300.000 km = 16 ct/km). Auch hier zahlt in der Regel die Rechtsschutzversicherung und eine Erstprüfung der Widerrufsbelehrung gibt es bei SH Rechtsanwälte kostenlos.