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Hyundai: Autokreditverträge sind fehlerhaft – So einfach werden Sie Ihr Auto wieder los

Sind die Widerrufsbelehrungen von Kreditverträgen fehlerhaft oder wird der Kunde nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das bedeutet, der Verbraucher hat stets die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen und ihn rückabzuwickeln.

Das Landgericht (LG) Wuppertal hat mit seiner Entscheidung vom 31.07.19, Az. 3 O 22/19, festgestellt, dass die Autokreditverträge der Hyundai Bank fehlerhaft sind, was vielen Verbrauchern die Möglichkeit gibt, ihr Leasingfahrzeug wieder abzugeben – egal, ob es sich dabei um einen Benziner oder Diesel handelt.

In dem vor dem LG Wuppertal zu verhandelnden Fall hatte der Kläger im Oktober 2017 einen Darlehensvertrag mit der Hyundai Bank über einen Hyundai i40 mit einer Laufzeit von 48 Monaten zur Finanzierung des Kaufs abgeschlossen. Erst ein Jahr nach Vertragsschluss erklärte er den Widerruf – und das Landgericht stimmte ihm zu; der Widerruf sei fristgerecht und wirksam erfolgt.

Viele Hersteller-Banken haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, sodass der sogenannte Widerrufsjoker greift. Wenn auch Sie Ihr Leasingfahrzeug an das Leasingunternehmen zurückgeben wollen, prüfen wir gern für Sie, ob die Widerrufsbelehrung Ihres Vertrages Fehler enthält und Sie Anspruch vom Widerrufsrecht machen können. Sie können dazu telefonisch unter 0201 439 868 0 einen Termin mit einem unserer Fachanwälte für Bankrecht vereinbaren oder vorab Ihr Anliegen in unserem Online-Formular schildern.

Weitere Informationen rund um den Dieselskandal und manipulierte Fahrzeuge von VW, Audi, Mercedes & Co. finden Sie auf unserer Website www.diesel-zurückgeben.de