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Kreditwürdigkeitsprüfung wird neu geregelt


 

Der Gesetzgeber hat am 21.03.2016 eine Neuregelung zum Inhalt und zur Durchsetzung der Kreditwürdigkeitsprüfung beschlossen. Das Gesetz revolutioniert die jahrzentelange Praxis der Banken bei der Vergabe von Immoblilienkredtien. Es entsteht eine Bankseitige Haftung für Fehler bei der Beratung und Kreditwürdigkeitsprüfung. 
Die Rechtsnwälte Stamenkovic und Michel unserer Kanzlei SH Rechtsanwälte haben zu diesem Thema einen Beitrag in der Fachzeitschrift "Verbraucher und Recht" (VuR) veröffentlicht.
Gerne steht Ihnen unsere Fachklanzlei im Bankrecht zur Rechtsveratung und Mitarbeiterschulungen zur Verfügung.
Ihr Team der Kanzlei SH Rechtsanwälte in Essen.