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OLG Dresden lässt Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse zu

Die Verbraucherzentrale Leipzig hat beim Oberlandesgericht Dresden eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse wegen der Berechnung der Grundzinsen eingereicht. Diese wurde nun zugelassen. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich der Klage anzuschließen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen möchte vor Gericht all jenen Prämiensparern zu Recht verhelfen, die den Vertrag „Prämiensparen flexibel“ mit der Klausel „Die Sparanlage wird variabel, z.Zt. mit … % verzinst“ bei der Sparkasse abgeschlossen haben. Laut Berechnungen der Verbraucherzentrale hat die Bank vielen Kunden zu wenig Zinsen gezahlt – im Durchschnitt beläuft sich der Betrag auf 2.500 €.

Schon jetzt hat die Verbraucherzentrale Sachsen um die 2.300 Aufträge zur Berechnung erhalten und es ist davon auszugehen, dass sich noch mehr Sparkassen-Kunden melden werden. Auch Verbraucher aus anderen Bundesländern haben sich mittlerweile an ihre Verbraucherzentralen gewandt (Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt), die nun die vorliegenden Sparverträge prüfen.

Da der Senat des Oberlandesgerichts Dresden die Klage zugelassen hat, wird diese nun an das Bundesamt für Justiz zur Veröffentlichung weitergegeben. Sobald das Klageregister geöffnet ist, können sich Verbraucher der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse anschließen. Damit ist in den nächsten Tagen zu rechnen.