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Widerrufsrecht jetzt auch bei 0%-Finanzierungen

Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung können diese Kredite dann während der gesamten Laufzeit widerrufen werden.

Die von vielen Händlern angebotenen 0%-Finanzierungen galten bislang nicht als Darlehen, mit der Folge, dass auch die Regeln des Verbraucherschutzes nicht anwendbar waren.

Bislang konnten die Verbraucher diese Gratiskredite daher weder vorzeitig kündigen, noch bestand ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Selbst wenn z.B. der finanzierte Fernseher mangelhaft war und an den Händler zurückgegeben wurde, konnte der Kreditvertrag nicht gleichzeitig gekündigt werden. 

In der Praxis des Kaufrechts, war dies für den Verbraucher kaum tragbar. Die Gewährleistung war damit unserer Auffassung nach beschränkt. 

Mit der Neuregelung, die für alle Verträge ab dem 21.03.2016 gilt, ist nunmehr klargestellt, dass die Verbraucher bei einem wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag auch den Kredit nicht mehr zurückzahlen müssen, mit dem der Kauf finanziert wurde.

Vorteile bestehen jetzt auch bei der vorzeitigen Beendigung dieser Finanzierungen, da die dabei zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung nunmehr auf ein Prozent der Kreditsumme gedeckelt ist. 

Gern unterstützen wir Sie bei einem beabsichtigten Widerruf. Bitte beachten Sie, dass die Regelung erst für Finanzierungsverträge gilt, die ab dem 21.03.2016 geschlossen worden. Für Altverträge greift dieser Regelung leider nicht. Dennoch lässt sich mit fachanwatlicher Hilfe oftmals noch eine Lösung finden. Vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin mit unserer Kanzlei. Rufen Sie uns unter 0201/4398680 an.