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Schiffsfonds - Die Zahl der Pleiten steigt!


Anleger sollten Schadenersatzansprüche prüfen lassen.


Schiffsbeteiligungen wurden bis vor kurzem als sichere und vor allem renditestarke Kapitalanlagen durch Anlageberater und –vermittler angepriesen. Die Zahl der Pleiten steigt ständig, wie die Fälle der 

Embdena Partnership AG

zeigen.

Immer mehr Anleger von Schiffsfonds sind verunsichert und besorgt, nachdem sich die Mitteilungen ständig mehren, dass erneut ein Schiff still gelegt werden musste und somit erhebliche Liquiditätsprobleme entstehen oder Insolvenz beantragt werden musste.

Eine Umfrage der Zeitschrift "Fondszeitung" hat ergeben, dass mindestens 70 Schiffsfonds bereits notleidend geworden sind. Erste Insolvenzanträge mussten gestellt werden. Aktuelle Fälle sind die Insolvenzen der Schiffe 

MS "Hannes C" und
MS "Carl C",

beide aus dem Emissionshaus Embdena Partnership AG aus Emden, die erst 2004 bzw. 2005 aufgelegt worden sind.

Zahlreiche weitere Schiffe wie die 

MS "John Mitchell"

liegen seit Monaten ohne Aufträge im Hafen. Die Gesellschafter sollen Nachschüsse leisten, obwohl ein vernünftiger und vor allem nachhaltiger Sanierungsplan nicht vorliegt. Seit Jahren werden die Prognoseziele nicht erreicht, Ausschüttungen blieben im Gegensatz zu anderen Anbietern aus, Leistungsbilanzen wurden erst nach Jahren veröffentlicht. Die optimistischen Prognosen in den Prospekten wurden größtenteils nicht einmal ansatzweise erreicht.

Zur selben Zeit erwischte es die 

MS "Charline" von Fafa Capital

oder der 

HCI-Fonds "Shipping Select 15" mit dem Containerschiff "Mar Catania".

Auch das 

Fondshaus Hamburg

hat bei zahlreichen Schiffsbeteiligungen Sanierungsbedarf. Bei den 

Fonds FHH 21 und FHH 29

sind Nachzahlungen der Gesellschafter bereits erfolgt. Nachschüsse der Anleger benötigen auch die 

FHH 22 "MS Hamilton Strait" und
FHH 24 "MS Hudson Strait"

sowie 4 weitere FHH-Fonds.

Des Weiteren sind für die Gebab-Schiffe 

"MS Champion",
"MS Elisabeth" und
"MS Eyrene"

Sanierungskonzepte beschlossen worden.

Atlantic führt derzeit Gespräche mit finanzierenden Banken, um eine Aussetzung der Tilgung zu erreichen. Bei der 

MPC Capital

sind von insgesamt 206 Fondsschiffen momentan 13 Containerschiffe ohne Beschäftigung.

Das Emissionshaus 

Lloyd Treuhand GmbH

fordert die Gesellschafter der 

"MS Wehr Weser" und der
"MS Emilia Schulte"

zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen auf. Andernfalls sei die Sanierung gescheitert und die Schiffe müssten verkauft werden.

Bis zu 35 % sollen die Gesellschafter der 

"MS Siefke", der
"MS Peter", "MS Daniela" und
"MS Inga"

des Hamburger Emissionshauses HEH zahlen.

Betroffen sind auch Anleger diverser Schiffsbeteiligungen der 

Dr. Peters-Gruppe.

Diese werden aktuell aufgefordert, die in der Vergangenheit geleisteten Ausschüttungen zurückzuzahlen. In einem formlosen Schreiben wird den Kommanditisten "... die als Darlehen zu behandelnden gewinnunabhängigen Ausschüttungen des Fonds" gekündigt und eine Zahlungsfrist gesetzt. Nach unseren bisherigen Informationen handelt es sich hierbei um die Schiffsbeteiligungen:

DS Rendite-Fonds Nr. 27 MS Cape Bonavista GmbH & Co. Containerschiff KG,
DS Rendite-Fonds Nr. 28 MS Cape Brett GmbH & Co. Containerschiff KG,
DS Rendite-Fonds Nr. 36 MS Cape Byron GmbH & Co. Containerschiff KG,
DS Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH & Co. Containerschiff KG,
DS Rendite-Fonds Nr. 39 MS Cape Horn GmbH & Co. Containerschiff KG",
DS Rendite-Fonds Nr. 47 MS Cape Norman GmbH & Co. Containerschiff KG,
DS Rendite-Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG sowie
DS Rendite-Fonds Nr. 50 MT Cape Banks GmbH & Co. Tankschiff KG.

Weitere Fonds der Dr.-Peters-Gruppe werden folgen, da auch die 

DS Rendite-Fonds Nr. 43 MS Cape Natal GmbH & Co. Containerschiff KG",
DS Rendite-Fonds Nr. 46 MS Cape Spencer GmbH & Co. Containerschiff KG,
DS Rendite-Fonds Nr. 49 MS Cape Sorrell GmbH & Co. Containerschiff KG und
DS Rendite-Fonds Nr. 57 MS Cape Spear GmbH & Co. Containerschiff KG

sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden.

Die vermeintlich sicheren Anlagen stellen sich nunmehr für zahlreiche Anleger tatsächlich als hochriskante unternehmerische Beteiligungen heraus, die zum Totalverlust der Beteiligung führen.

Betroffene Anlagen sollten sich an eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Berater auf seine fehlenden oder unzureichenden Informationen hinweisen und zudem über sämtliche Risiken aufklären. Unterlässt der Berater bzw. die beratende Bank diese Hinweise, besteht durchaus Erfolgsaussicht auf Schadensersatz.

Verschwiegen wurden in den Beratungsgesprächen nahezu immer, dass Berater Rückvergütungen aufgrund der Fondsvermittlung erhalten haben (sogenannte "Kick-backs"). Auf diese „Kick-backs“ muss der Berater nach Ansicht des BGH allerdings den Anleger ungefragt aufklären. Sollte dies nicht geschehen sein, könnten dadurch nach der „Kick-back“-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche ausgelöst worden sein.

SH Rechtsanwälte ist auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unser Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt bundesweit geschädigte Kapitalanleger.