Wir sind bundesweit tätig!

Nutzen Sie unsere Erfahrung!

SH Rechtsanwälte PartG mbB wehrt erfolgreich Klage der BW-Bank gegen ihre Mandanten ab

Mit Urteil vom 09.06.2017 hat das LG Dortmund Az. 3 O 119/16 (BeckRS 2017, 112673) eine der sog. „Präventivklagen“ der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) gegen Mandanten unserer Kanzlei abgewiesen. Die Kosten für das Verfahren hat die Bank zu tragen.

Der Vertrag stammt aus März 2010. Nach dem Widerruf der Verbraucher aus dem Jahr 2015 klagte hier die Bank gegen die Verbraucher auf Feststellung des Fortbestandes des Vertrags. Das bedeutet, dass die LBBW hier versuchte, den Spieß umzudrehen: Nicht der Kunde zieht vor Gericht, sondern die Bank. Das Vorgehen der Bank sollte die Kunden natürlich massiv einschüchtern. Und in der Tat ist die Strategie für den Kunden mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden und kann damit hohe Kosten verursachen.
 
Die grundsätzlich zulässige Klage war jedoch unbegründet. Der Widerruf der Verbraucher war wirksam, weil die LBBW in der Widerrufsbelehrung über die Rechtsfolgen verwirrende Angaben machte. Unter Bezugnahme auf das Urteil des BGH vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15 stellte das Gericht fest, dass die Abweichungen vom Mustertext geeignet sind, den Verbraucher zu verwirren.
 
„Die Klägerin hat aber durch den Zusatz nach der Überschrift „Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen und Entgelten bei Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist“ die bis dahin klare Belehrung über die Widerrufsfolgen verunklart.“
 
Ein anderslautender Hinweis-Beschluss des OLG Hamm 04.04.2017 ist durch das mittlerweile veröffentlichte Urteil BGH überholt. Auch gab es keinen Grund, Verwirkung zu Lasten der Verbraucher anzunehmen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Widerruf wirksam erfolgte. Es folgte somit der Argumentation der SH Rechtsanwälte. Die Berufung wurde seitens der Bank nicht eingelegt, sodass das Urteil mittlerweile rechtskräftig ist.
 
Gut einen Monat nach Verkündung des Urteils erfolgte dann die Abrechnung seitens der BW Bank ohne Erhebung einer Vollfälligkeit, aber inklusive einer Nutzungsentschädigung für unsere Mandanten.
 
Haben Sie einen Darlehensvertrag mit der BW-Bank geschlossen? Haben Sie Ihren Vertrag bereits widerrufen? Sind Sie sich unsicher, ob das Urteil auf Sie zutrifft?
 
Reichen Sie Ihren Vertrag bei uns zur kostenlosen Überprüfung ein. Wir beraten Sie anschließend gerne zu Ihren Optionen, die Sie als Verbraucher gegenüber der LBBW besitzen.