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Sieg für bayrischen Gastwirt: Google entfernt Wartezeit

Der bayrische Gastwirt des Bräustüberls Tegernsee wurde schon 2017 auf die bei Google angegebenen Wartezeiten von seinen Gästen aufmerksam gemacht. Auf der Suchmaschine wurde aufgeführt, dass man am Wochenende bis zu 90 Minuten auf einen Tisch warten müsse, obwohl die Schnelligkeit der Gaststätte in den Rezensionen oft gelobt wurde. Der Wirt versuchte dagegen vorzugehen und die Angaben zu den Stoßzeiten entfernen zu lassen. Seiner Meinung nach könnte die Wartezeitangabe potentielle Besucher abschrecken: wenn sie sich im Internet informieren und sehen, dass eine längere Wartezeit auf sie zukommt, könnten Besucher sich entscheiden, doch nicht das Lokal zu besuchen; die Angaben seien quasi geschäftsschädigend.

Lange Zeit wehrte sich Google, die Ansicht zu den Stoß-/Wartezeiten zu entfernen; der Wirt des Bräustüberls, Peter Hubert, entschloss sich, gerichtlich dagegen vorzugehen und reichte Klage gegen Google ein.

Im Juli dieses Jahres entfernte Google endlich die Zeitangaben; Ende August sollte es dann auch endlich zur mündlichen Verhandlung kommen. Der bayrische Wirt wollte eine Unterlassungserklärung erwirken, damit keine sogenannte Wiederholungsgefahr bestehe und Google die Angaben wieder einfach ohne Zustimmung des Bräustüberls hinzufügt.

Zur mündlichen Verhandlung kam es nicht mehr: Google hat den Unterlassungsanspruch anerkannt und die Aufhebung des Termins beantragt, um dem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen. Wirt Peter Hubert sieht es als Erfolg für sein Bräustüberl; er kann die Angaben entfernt lassen, Google hat ihm jedoch angeboten, die Zeiten wieder hinzuzufügen, sollte er das wünschen.

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