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Unfall durch erzwungenes Ausweichen!

Sie wurden durch ein Ausweichmanöver im Straßenverkehr verletzt? Unfälle im Zusammenhang mit Ausweichbewegungen, die durch das Verhalten eines Anderen erzwungen wurden, kommen sehr oft vor. 

Die Unfälle wegen eines Ausweichmanövers passieren im gleichgerichteten Verkehr (unerwarteter Fahrstreifenwechsel), aber auch im Gegenverkehr (Benutzung der falschen Fahrbahnhälfte) oder bei Vorfahrtsfällen (überraschende Fahrstreifenwahl eines Einbiegenden oder plötzliches Bremsen).


Versicherungsschutz bei Ausweichmanöver! 


Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht auch für Personen, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten, § 2 Absatz 1 Nr. 13a) SGB VII.  Verunfallen diese Personen bei ihren Rettungsbemühungen selbst, handelt es sich um einen entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall.


Dies hat das Sozialgericht Dortmund mit einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 02.11.2016, Az.: S 17 U 955/14) auch für den Fall eines Ausweichmanövers im Straßenverkehr bestätigt. Einem 53-jährigen Motorradfahrer wurde bei einer privaten Fahrt von einem Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen. Durch den folgenden Ausweichvorgang stürzte der Motorradfahrer und verletzte sich nicht unerheblich. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen lehnte eine Anerkennung als entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall ab, da aufgrund der kurzen Reaktionszeit und der hohen Verletzungsgefahr für den Motorradfahrer selbst keine Rettungsabsicht festgestellt werden könne. Auf die Klage des Motorradfahrers wurde die Unfallkasse NRW verurteilt, das Unfallereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen. Durch sein Ausweichmanöver hat der Kläger den Fahrradfahrer als potentiellen Unfallgegner aus einer erheblichen Gefahr für dessen Gesundheit gerettet. Auch eine spontane, ohne intensive Überlegung verrichtete Rettungstat wie ein Ausweichmanöver im Straßenverkehr sind nach Auffassung des Gerichts versichert.


Damit bestehen für den Kläger aufgrund des Unfallereignisses auch gegenüber der Unfallkasse NRW als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Entschädigungsansprüche. Diese übernimmt die Kosten der Heilbehandlung und gewährt bei verbleibenden Dauerschäden unter bestimmten Voraussetzungen auch monatliche Rentenleistungen.


Wurden auch Sie durch ein Ausweichmanöver im Straßenverkehr verletzt?

Wir beraten Sie gern hinsichtlich der bestehenden Entschädigungsansprüche und unterstützen Sie bei deren Geltendmachung. Melden Sie sich direkt bei uns unter 0201/4398680 oder 0231/9590660.