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Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen die Mercedes-Bank

Nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.08.2018, Az.: 25 O 73/18, ist der Widerruf des Autokredits auch drei Jahre nach Vertragsabschluss noch möglich.

Die Mercedes-Benz Bank hatte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, da die Angaben zum Sollzins widersprüchlich und für den Verbraucher irreführend waren. Wegen dieses Fehlers in der Widerrufsbelehrung ist die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden.

„Solche und vergleichbare Fehler sind nicht nur der Mercedes-Benz Bank unterlaufen, sondern auch anderen Autobanken, wie z.B. VW-Bank, Opel Bank, Porsche Financial Services und Toyota Financial Services.“, so Rechtsanwalt Thomas Hüttenmüller.

Der Widerruf eines Autokredits ist angesichts von Wertverlusten und drohenden Fahrverboten natürlich für Diesel-Fahrer besonders interessant. Das Widerrufsrecht bietet die Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen und den ungeliebten Diesel loszuwerden. Grundsätzlich ist der Widerruf der Autokredits aber für fast jeden Verbraucher von Interesse, da er die Möglichkeit bietet, das Fahrzeug zu günstigen Konditionen gefahren zu haben. Für den Widerruf eines Autokredits spielt es keine Rolle, ob das finanzierte Auto vom Dieselskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Allein entscheidend ist, ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Autokreditvertrag verwendet wurde oder fehlerhafte Pflichtangaben erfolgt sind. Liegt ein solcher Fall vor, ist ein Widerruf zeitlich unbegrenzt möglich.

Die Kanzlei SH Rechtsanwälte berät und vertritt eine Vielzahl von Mandanten bei Fragen rund um das Thema Dieselskandal und fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Autokredite und Leasingverträgen.

Die Kanzlei SH Rechtsanwälte hat tausende von Widerrufsbelehrungen geprüft. Wir bieten eine kostenlose Prüfung Ihres Autokreditvertrages bzw. Leasingvertrages und eine kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte im Bankrecht an.

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