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Vienna Life-Lebensversicherung muss Prämien zurückzahlen

Die Liechtensteiner Lebensversicherung Vienna Life hatte einem Kunden die Versicherungsprämie nicht zurückgezahlt, weil sie angegeben hatte, Verluste gemacht zu haben. Dies musste sie nun vor dem Landgericht Ravensburg beweisen.

In dem zu verhandelnden Fall ging es um einen Widerruf der Lebensversicherung, doch dem Kunden wurden nur die Vertriebs- und Verwaltungskosten erstattet, nicht die kompletten Prämien ohne Berücksichtigung der Verluste. Dazu hatte Vienna-Life AG vorgetragen, dass sie zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gericht den Widerruf des Kunden für wirksam erachtet hatte, Verluste zu verzeichnen hatte.

Das Landgericht Ravensburg hat nun jedoch befunden, dass die von der Versicherung hervorgebrachte Entreicherung nicht konkret belegt wurde und die sogenannten Wertstandsmitteilungen, die von Vienna-Life angefertigt wurden, nicht ausreichend waren. Somit hatte sie für den konkret eingetretenen Verlust keine Beweise dargelegt, sodass das Landgericht Ravensburg entschieden hat, dass die Vienna-Life Lebensversicherung zur Rückzahlung der Prämien an den Kunden verpflichtet ist.

Wenn auch Sie von der Vienna-Life oder einer anderen Lebensversicherung trotz erfolgreichem Widerruf nicht die Prämien erhalten haben, können Sie sich an unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht wenden. Diese helfen Ihnen gern weiter und unterstützen Sie in Ihrem Anliegen. Kontaktieren Sie uns dazu telefonisch unter 0201 439 8680 oder nutzen Sie das Schnelle-Hilfe-Formular.