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Widerruf von Immobiliardarlehensverträgen möglich, wenn im Vertrag nicht eindeutig auf die Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung hingewiesen wird

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 30.06.2017 entschieden, dass die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, wenn die Bank im Vertrag nicht darauf hinweist, dass der Darlehensnehmer zum Abschluss einer Gebäudeversicherung verpflichtet ist.

Im vorliegenden Fall ging es um einen Darlehensvertrag in dem in den AGB geregelt war, dass der Darlehensnehmer zum Abschluss einer Gebäudeversicherung verpflichtet ist. Die AGB lautete wie folgt:

„Sie sind verpflichtet, das Gebäude samt Zubehör zum vollen, soweit möglich zum gleitenden Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser und Sturmschäden auf Ihre Kosten versichert zu halten. Die Kosten dafür zahlen Sie direkt an die von Ihnen gewählte Versicherungsgesellschaft.“

Dieser Hinweis auf die vertragliche Verpflichtung hätte gem. Art. 247 § 9 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 EGBGB auch in den eigentlichen Vertragsunterlagen enthalten sein müssen. Im vorliegenden Fall war dies jedoch nicht der Fall. Hier wurde folgende Formulierung gewählt:

„Es können sich an Dritte zu zahlende Kosten wie Notar- und Grundbuchkosten sowie Kosten für die Gebäudeversicherung ergeben.“

Dieser Hinweis ist nach Auffassung des OLG Düsseldorf irreführend, da sich hieraus nicht ergibt, dass die Darlehensnehmer zum Abschluss einer Gebäudeversicherung verpflichtet waren. Nach Prüfung der Kanzlei SH Rechtsanwälte tritt dieser Fehler bei Darlehensverträgen fast sämtlicher Kreditinstitute auf.

Dies betrifft insbesondere Verträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 30.06.2014 abgeschlossen wurden und die auch heute noch widerrufen werden können, da sie von der Ausschlussfrist nicht umfasst sind. Die Kanzlei SH Rechtsanwälte hat ca. 10.000 Darlehensverträge auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen überprüft.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Überprüfung Ihrer Darlehensverträge an. Sie können uns diese gerne per E-Mail, per Post oder Telefax zur Überprüfung zu senden. Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie uns gerne unter 0201/4398680 oder 0231/9590660 an.