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Widerrufsjoker kann auch bei SIXT-Leasingverträgen greifen

Das Landgericht München (Az. 10 O 9743/18) hat zu Gunsten des Klägers den Widerruf eines Leasingvertrages von SIXT zugelassen. Aufgrund von Formfehlern hat die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen und ermöglichte es dem Kläger so, vom Widerrufsjoker Gebrauch zu nehmen.

Schon zahlreiche Autokredit- und Leasingverträge wurden, gerade im Zusammenhang mit dem Abgasskandal, wegen Formfehlern rechtskräftig widerrufen. Nun hat das Landgericht München entschieden, dass auch ein Leasingvertrag von SIXT, einem der größten Leasingunternehmen Deutschlands, mangelhaft ist, da die Pflichtangaben nicht vollständig enthalten sind und den Verbraucher somit nicht im erforderlichen Maße belehren.

Der Widerrufsjoker bietet im Dieselgate rund um Schummel-Software und illegalen Abschalteinrichtungen eine gute Möglichkeit, das manipulierte Fahrzeug (im Zuge eines Leasings) wieder zurückzugeben. In dem vor dem LG München verhandelten Fall war es allerdings unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelte, denn die unzureichenden Mindestangaben waren Grund genug für eine Rückabwicklung des Leasingvertrages. Somit wurden dem Kläger bei Abgabe des Fahrzeuges die geleisteten Leasingraten erstattet, ohne einen Nutzungsersatz zahlen zu müssen.

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