SH Rechtsanwälte Düsseldorf

Wir haben unsere Niederlassung in Düsseldorf zum 10.12.2012 geschlossen.

Wir haben unsere Niederlassung in Düsseldorf-Oberbilk auf der Werdener Straße 4, 40227 Düsseldorf zum 10.12.2012 geschlossen.

SH Rechtsanwälte hat von dort aus insbesondere für Versicherungen, Banken, Telekommunikationsanbieter, Versandunternehmen und öffentliche Versorger sowie kommunale Einrichtungen das anwaltliche Forderungsinkasso betrieben.

In diesen Fällen sind wir nicht mehr tätig.

Sie müssen sich daher direkt an unsere ehemaligen Auftraggeber wenden!


Es häufen sich bis heute immer wieder Anrufe zu bestimmten Fragen, auf die wir in aller Kürze wie folgt eingehen:

Nach § 50 Abs. 2 Satz 1 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung - Berufsrecht der Rechtsanwälte) hat der Rechtsanwalt seine Handakten für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Da wir in diesen Fällen nicht mehr beauftragt sind, haben wir aus Gründen der Datensparsamkeit nach Art. 5 EU-DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und wegen einer Löschungsverpflichtung nach § 35 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und Art. 17 EU-DSGVO unsere Akten in diesen Fällen bereits vernichtet.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir weder dem betroffenen Schuldner als ehemalige Gegenseite noch Drittschuldnern (z.B. Banken, Vermietern etc.) eine aktuelle Aktenauskunft geben können. Da unsere Kanzlei nicht mehr beauftragt ist, können wir in diesen Angelegenheiten auch nichts mehr schriftlich mitteilen.

Nehmen Sie bitte insbesondere zur Kenntnis, dass wir Kontopfändungen nicht aufheben können, da wir nicht mehr bevollmächtigt sind.

Die Kontenpfändung wurde seinerzeit auch nicht von der Kanzlei SH Rechtsanwälte Düsseldorf veranlasst, sondern vom Gläubiger als unserem Auftraggeber. Daher kann die Kontenpfändung auch nur vom Gläubiger bzw. in Vollmacht und namens des Gläubigers eingestellt werden.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass aus vorgenannten Gründen auch keine Auskunft über eine aktuelle Forderungshöhe gegeben werden kann. Wenden Sie sich daher bitte direkt an unsere ehemaligen Auftraggeber.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.

SH Rechtsanwälte