Kündigung und Aufhebungsvertrag

Dreiwochenfrist beachten – Kündigung prüfen und Handlungsoptionen sichern

Kündigung und Aufhebungsvertrag

Drei Wochen können über Arbeitsplatz und Abfindung entscheiden

Haben Sie eine Kündigung, Änderungskündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten, sollten Sie die Unterlagen frühzeitig prüfen lassen. Bei einer Kündigung läuft grundsätzlich ab Zugang eine Klagefrist von nur drei Wochen.

SH Rechtsanwälte prüft Kündigungsgrund, Form, Fristen, Sonderkündigungsschutz, Betriebsratsanhörung und mögliche Verhandlungsoptionen. Dabei besprechen wir auch, ob eine Weiterbeschäftigung, eine Abfindung oder eine einvernehmliche Beendigung sinnvoll erscheint.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag übermitteln

Kündigung erhalten?
Zugangstag dokumentieren.

Das sollten Sie jetzt sofort tun

1
Zugang festhalten

Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Art der Übergabe.

2
Nichts vorschnell unterschreiben

Aufhebungs-, Abwicklungs- oder Ausgleichsvereinbarungen erst prüfen.

3
Dreiwochenfrist beachten

Die Klage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen eingehen.

4
Arbeitsuchend melden

Bei kurzfristiger Kündigung regelmäßig innerhalb von drei Tagen.

5
Unterlagen sichern

Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnungen und Entgeltabrechnungen sammeln.

Kündigung erhalten

Wir prüfen Form, Kündigungsfrist, Kündigungsgrund, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsratsanhörung und besonderen Kündigungsschutz.

Aufhebungsvertrag vorgelegt

Wir prüfen Abfindung, Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis, Bonusansprüche, Wettbewerbsverbote und mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.

Arbeitgeber beraten

Arbeitgeber unterstützen wir bei der Vorbereitung von Kündigungen, Betriebsratsanhörungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Vergleichsverhandlungen.

3

Wochen

Die Kündigungsschutzklage ist streng fristgebunden

Möchte ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung unwirksam ist, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.

Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam – selbst wenn sie ursprünglich aus formellen oder materiellen Gründen angreifbar gewesen sein könnte.

Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass Gespräche mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat oder der Personalabteilung die Klagefrist verlängern.

Welche Punkte prüfen wir bei einer Kündigung?

Nicht jede Unregelmäßigkeit führt automatisch zur Unwirksamkeit. Eine systematische Prüfung zeigt, welche Einwendungen tatsächlich durchgreifen können.

Schriftform und Unterschrift

Wurde die Kündigung auf Papier erklärt und von einer vertretungsberechtigten Person eigenhändig unterschrieben?

Zugang der Kündigung

Wann und auf welchem Weg ist das Original tatsächlich in Ihren Empfangsbereich gelangt?

Kündigungsfrist

Wurden Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, gesetzliche Fristen und Betriebszugehörigkeit richtig berücksichtigt?

Kündigungsschutzgesetz

Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und ist die Kündigung personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt gerechtfertigt?

Betriebsratsanhörung

Wurde ein bestehender Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung vollständig und ordnungsgemäß angehört?

Besonderer Kündigungsschutz

Besteht besonderer Schutz, etwa wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsratsamt oder einer betrieblichen Datenschutzfunktion?

Betriebsbedingte Kündigung

Der Arbeitgeber muss darlegen, dass eine unternehmerische Maßnahme zum dauerhaften Wegfall des konkreten Beschäftigungsbedarfs führt.

Zusätzlich sind Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und regelmäßig die Sozialauswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern zu prüfen.

Personenbedingte Kündigung

Hier liegen die Kündigungsgründe in persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten, die der Arbeitnehmer regelmäßig nicht unmittelbar steuern kann.

Häufigster Anwendungsfall ist die krankheitsbedingte Kündigung. Sie setzt unter anderem eine negative Prognose und erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen voraus.

Verhaltensbedingte Kündigung

Diese Kündigung knüpft an ein steuerbares und schuldhaftes Fehlverhalten des Arbeitnehmers an.

Regelmäßig muss zuvor eine einschlägige Abmahnung ausgesprochen worden sein. Ausnahmen kommen insbesondere bei besonders schweren Pflichtverletzungen in Betracht.

Fristlose und außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, aufgrund dessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist.

Zusätzlich muss die Kündigung verhältnismäßig sein. Mildere Mittel wie Abmahnung, Versetzung oder ordentliche Kündigung dürfen im konkreten Fall nicht ausreichen.

Die außerordentliche Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem die kündigungsberechtigte Person von den maßgeblichen Tatsachen ausreichend Kenntnis erlangt hat.

Auch bei einer fristlosen Kündigung gilt für eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich die Dreiwochenfrist ab Zugang.

Aufhebungsvertrag nicht unter Zeitdruck unterschreiben

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Nach einer wirksamen Unterzeichnung besteht grundsätzlich keine dreiwöchige Kündigungsschutzklagefrist, mit der sich die Vereinbarung ohne Weiteres beseitigen ließe.

Vor der Unterschrift sollten deshalb insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

Höhe und Fälligkeit der Abfindung
Beendigungszeitpunkt und Kündigungsfrist
unwiderrufliche oder widerrufliche Freistellung
Urlaub und Überstunden
Arbeitszeugnis und Tätigkeitsbeschreibung
Bonus, Provision und variable Vergütung
Dienstwagen und Arbeitsmittel
Sperrzeit und Ruhen des Arbeitslosengeldes

Mündliche Zusagen sollten vollständig in die schriftliche Vereinbarung aufgenommen werden. Nachträgliche Ergänzungen oder Korrekturen sind häufig nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Besteht ein Anspruch auf Abfindung?

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nach einer Kündigung nicht.

Abfindungen können sich insbesondere aus einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, einem Aufhebungsvertrag, einem Sozialplan, einem Tarifvertrag oder einer besonderen gesetzlichen Regelung ergeben.

In vielen Kündigungsschutzverfahren wird eine Abfindung verhandelt, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Prozess- und Weiterbeschäftigungsrisiko einvernehmlich beenden möchten.

Wie wird eine Abfindung berechnet?

Häufig wird als erste Orientierung folgende Formel verwendet:

0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre

Diese sogenannte Regelabfindung ist kein verbindlicher Tarif und kein garantierter Mindestanspruch.

Die tatsächliche Verhandlungshöhe hängt unter anderem von Prozessrisiken, Kündigungsgrund, Betriebszugehörigkeit, Vergütungshöhe, Sonderkündigungsschutz, Annahmeverzugsrisiko und dem Interesse an einer schnellen Einigung ab.

Arbeitsuchendmeldung, Arbeitslosmeldung und mögliche Sperrzeit

Erfahren Sie mehr als drei Monate vor dem Beschäftigungsende von der bevorstehenden Arbeitslosigkeit, müssen Sie sich grundsätzlich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden.

Liegen zwischen Kenntnis und Beschäftigungsende weniger als drei Monate, muss die Arbeitsuchendmeldung grundsätzlich innerhalb von drei Tagen erfolgen.

Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung. Diese muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Die Meldung kann unter den von der Bundesagentur für Arbeit vorgesehenen Voraussetzungen online oder persönlich erfolgen.

Ein Aufhebungsvertrag, eine Eigenkündigung oder eine Verkürzung der arbeitgeberseitigen Kündigungsfrist kann Auswirkungen auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit oder Ruhenszeitraum haben. Diese Folgen sollten vor Unterzeichnung geprüft werden.

So läuft ein Kündigungsschutzverfahren ab

Die genaue Dauer hängt vom Arbeitsgericht, dem Sachverhalt und der Vergleichsbereitschaft der Beteiligten ab.

1
Klage einreichen

Die Kündigungsschutzklage muss fristgerecht beim Arbeitsgericht eingehen.

2
Gütetermin

Das Gericht bespricht frühzeitig Rechtslage und Vergleichsmöglichkeiten.

3
Schriftsätze

Die Parteien tragen Kündigungsgrund, Einwendungen und Beweismittel vor.

4
Kammertermin

Das Gericht verhandelt mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.

5
Vergleich oder Urteil

Das Verfahren endet durch Einigung, Rücknahme oder gerichtliche Entscheidung.

Kosten des Verfahrens

Die Kosten richten sich insbesondere nach dem Bruttomonatsverdienst, dem Gegenstand der Auseinandersetzung, dem Verfahrensumfang und einer möglichen Vergütungsvereinbarung.

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht eine wichtige Besonderheit: Unabhängig vom Ausgang erhält grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten nicht von der Gegenseite erstattet.

Vor der Beauftragung informieren wir über die voraussichtlichen Kosten und mögliche wirtschaftliche Risiken.

Rechtsschutzversicherung

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung kann die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen.

Ob Versicherungsschutz besteht, hängt unter anderem vom Vertrag, Beginn des Versicherungsschutzes, Wartezeiten und Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls ab.

Soweit gewünscht und möglich, unterstützen wir nach Mandatsübernahme bei der Einholung einer Deckungszusage.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Übermitteln Sie vorhandene Unterlagen möglichst vollständig und teilen Sie uns den Zugangstag der Kündigung mit.

Kündigungsschreiben mit Umschlag
Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag
Arbeitsvertrag und Nachträge
letzte Entgeltabrechnungen
Abmahnungen und Personalgespräche
Zielvereinbarungen und Bonusregelungen
Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
Schriftwechsel mit Arbeitgeber oder Betriebsrat
Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellung
Versicherungsschein der Rechtsschutzversicherung

Häufige Fragen zu Kündigung und Aufhebungsvertrag

Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu öffnen.

Welche Frist gilt für eine Kündigungsschutzklage?

Die Klage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen. Diese Frist gilt regelmäßig auch bei einer außerordentlichen Kündigung und bei vielen formellen Unwirksamkeitsgründen.

Kann eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp wirksam sein?

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf grundsätzlich der gesetzlichen Schriftform. Das Original muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail, ein Scan, ein Telefax oder eine WhatsApp-Nachricht reichen regelmäßig nicht aus.

Kann der Arbeitgeber während einer Krankheit kündigen?

Ja. Eine Arbeitsunfähigkeit verhindert den Ausspruch einer Kündigung nicht. Beruht die Kündigung auf der Erkrankung, gelten jedoch hohe Anforderungen, insbesondere an Gesundheitsprognose, betriebliche Belastung, mildere Mittel und Interessenabwägung.

Muss vor jeder Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Nein. Eine Abmahnung ist vor allem bei steuerbarem Fehlverhalten regelmäßig erforderlich. Bei betriebsbedingten Kündigungen oder bestimmten personenbedingten Gründen ist eine Abmahnung grundsätzlich kein geeignetes Mittel. Bei schweren Pflichtverletzungen kann sie ausnahmsweise entbehrlich sein.

Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

Nein. Ein allgemeiner Anspruch besteht nicht. In vielen Verfahren wird dennoch eine Abfindung vereinbart, weil beide Seiten die Unsicherheit eines Kündigungsschutzprozesses und einer möglichen Weiterbeschäftigung beenden möchten.

Wie hoch ist eine mögliche Abfindung?

Die häufig verwendete Formel von 0,5 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr ist nur eine Orientierung. Je nach Erfolgsaussichten, Annahmeverzugsrisiko, Sonderkündigungsschutz, Dauer des Arbeitsverhältnisses und Verhandlungsposition kann das Ergebnis höher oder niedriger ausfallen.

Muss eine Abfindung versteuert werden?

Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ob und wie eine steuerliche Begünstigung für außerordentliche Einkünfte greift, hängt von den konkreten Voraussetzungen und der Auszahlungsgestaltung ab. Eine individuelle steuerliche Beratung kann deshalb sinnvoll sein.

Kann ein Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit auslösen?

Ja. Durch einen Aufhebungsvertrag wirkt der Arbeitnehmer an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies zu einer Sperrzeit führen. Auch eine Unterschreitung der maßgeblichen Kündigungsfrist kann sich auf den Beginn des Arbeitslosengeldes auswirken.

Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen grundsätzlich nicht. Anfechtung, Unwirksamkeit oder Schadensersatz können nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht kommen, etwa bei Täuschung, widerrechtlicher Drohung oder einer schwerwiegenden Verletzung des Gebots fairen Verhandelns.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die gesetzlichen Gebühren richten sich insbesondere nach dem Streitwert. Bei einem gewöhnlichen Kündigungsschutzantrag wird regelmäßig ein Wert von drei Bruttomonatsgehältern zugrunde gelegt. Zusätzliche Anträge können den Streitwert erhöhen. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten grundsätzlich selbst.

Muss ich trotz Kündigung weiterarbeiten?

Grundsätzlich besteht die Arbeitspflicht bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses fort, sofern keine wirksame Freistellung, Arbeitsunfähigkeit oder andere rechtliche Ausnahme besteht. Stellen Sie die Arbeit nicht eigenmächtig ein.

Eine Anfrage stoppt die Dreiwochenfrist nicht

Durch das Ausfüllen eines Formulars, einen Telefonanruf oder die Übersendung von Unterlagen entsteht noch kein Mandatsverhältnis.

Die Mandatsübernahme erfolgt erst nach Interessenkollisionsprüfung und ausdrücklicher Bestätigung durch SH Rechtsanwälte. Bis dahin werden keine Fristen übernommen oder überwacht.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?

Übermitteln Sie uns Kündigung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag und den genauen Zugangstag. Wir prüfen die Ausgangslage und besprechen mögliche weitere Schritte, Kosten und Fristen.

Unterlagen zum Kündigungsfall übermitteln