Arbeitsrecht

Anwälte und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Auszug aus dem Tätigkeitsspektrum von SH Rechtsanwälte im Arbeitsrecht

 

Wir übernehmen die Rechtsberatung und Prozessvertretung von Arbeitnehmern, Führungskräften und Arbeitgebern 
 
  • vor und nach Ausspruch einer betriebsbedingten, verhaltensbedingten und/oder personenbedingten Kündigung bzw. Änderungskündigung oder auch fristlosen Kündigung;
  • bezüglich der Zahlung einer Abfindung (z.B. Verhandlung und Optimierung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen); 
  • vor und nach Ausspruch einer Abmahnung;
  • bezüglich der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen.

 

Zu ausgewählten Themen finden Sie weitere Informationen, wenn Sie das betreffende Thema in der obigen Laufleiste auswählen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur einen Auszug unserer häufigsten Tätigkeitsbereiche darstellen können. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie Fragen zu einem nicht genannten Gebiet haben.

 

Prozessvertretung 

  • bundesweit in allen arbeitsrechtlichen Verfahren vor allen Arbeits-, Landesarbeitsgerichten, dem Kammergericht und dem Bundesarbeitsgericht. (z.B. Vergütungsstreitigkeiten, Kündigungsschutzverfahren usw.);
  • vor allen deutschen Verwaltungs-, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht bei beamtenrechtlichen oder kirchenarbeitsrechtlichen Streitigkeiten;
  • bei Einigungsstellen und in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren insbesondere bei Streitigkeiten rund um das Ausbildungsverhältnis (z.B. Handwerkerinnungen etc.);
  • vor Aufsichtsbehörden (z.B. Datenschutzbehörden oder IHKs).

 

Verlässliche Rechtsberatung und schnelle Reaktion

Nicht nur wirtschaftliche und konjunkturelle Veränderungen, sondern vor allem auch die sich stetig ändernde Gesetzeslage und Rechtsprechung in der Arbeitsgerichtsbarkeit stellen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor immer neue Fragen und Herausforderungen im Arbeitsrecht. Die Anwälte und Fachanwälte unserer Kanzlei stehen Ihnen als vertrauensvolle Berater und Prozessvertreter zur Seite.

Mehrere zehntausend Fälle vor den deutschen Arbeitsgerichten und eine mindestens gleich hohe Zahl von außergerichtlichen Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern jährlich zeigen, wie hoch das Konfliktpotential im Arbeitsrecht ist. Bei einer Eskalation sollte die fachkundige Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen werden, der umfassend über die bestehenden Rechte aufklärt und die notwendige Schritte zur Rechtsdurchsetzung ergreifen kann. 

Im Ergebnis wünschen sich alle Beteiligten meist eine gütliche Einigung. Bei den Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zeigt sich jedoch häufig ein Ungleichgewicht. Dem Arbeitnehmer steht meist ein in arbeitsrechtlichen Fragen gut aufgestellter Arbeitgeber gegenüber. Wir stellen für Sie als Arbeitnehmer das nötige Gleichgewicht her. Aber auch auf seiten von -zumeist kleineren- Arbeitgebern lassen sich viele teure Fehler vermeiden, wenn im Vorfeld anwaltlicher Rat eingeholt wird. 

 

Wir stehen Ihnen gerne für ein Erstberatungsgespräch zur Verfügung.

 

Kann ein Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn er aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten kann?

Nachtschicht ist für Piloten, Krankenschwestern und viele andere berufstätige Arbeitsalltag. Sie müssen dann arbeiten, wenn alle andere schlafen. Die Nachtschicht belastet ihre Gesundheit dürfen Sie dann gekündigt werden, wenn aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr möglich sind? Darüber entscheid, das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 09.04.2014 Az.: 10 AZR 637/13).

Kann der Arbeitgeber nach Ablehnung der Vertragsänderung den Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen?

Diese Frage hatte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit seinem Urteil vom 19.03.2014, Az.: 3 Sa 128/13, zu entscheiden.

Darf der Insolvenzverwalter während der Elternzeit kündigen?

Gerät der Arbeitgeber in Insolvenz und wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, besteht zunächst das Arbeitsverhältnis fort. Darf der Insolvenzverwalter während der Elternzeit kündigen? Darüber entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 27. Februar 2014, Az.: 6 AZR 301/12.

Muss der Arbeitgeber über das Recht auf Entgeltumwandlung im Rahmen des Betriebsrentengesetzes aufklären?

Die meisten fühlen sich auf Grund der Komplexität beim Thema Altersversorgung schnell überfordert. Müssen die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über Recht auf Entgeltumwandlung im Rahmen des Betriebsrentengesetzes aufklären?  Diese Frage entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21.01.2014, Az.: 3 AZR 807/11.