Kredit- und Darlehensrecht

Immobilienfinanzierung, Vorfälligkeitsentschädigung, Kreditkosten und Widerruf

Kreditrecht für Verbraucher, Immobilieneigentümer und Unternehmen

Kreditvertrag prüfen und wirtschaftliche Nachteile erkennen

Kredit- und Darlehensverträge begleiten Verbraucher und Unternehmen häufig über viele Jahre. Fehlerhafte Kostenberechnungen, unklare Pflichtangaben, eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung, Probleme bei einer Anschlussfinanzierung oder die Kündigung eines Darlehens können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.

SH Rechtsanwälte berät und vertritt Darlehensnehmer bei Immobilienfinanzierungen, Verbraucherkrediten, Unternehmerdarlehen und sonstigen Finanzierungen. Wir prüfen Verträge, Abrechnungen, Zinsberechnungen, Sicherheiten und die Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung.

Der früher viel diskutierte Widerruf von Immobilienkrediten bleibt dabei ein mögliches Thema, ist heute jedoch nur noch ein Teil einer umfassenden kreditrechtlichen Prüfung.

Immobilie soll verkauft werden

Wir prüfen Ablösebetrag, Vorfälligkeitsentschädigung, Grundschuld und Möglichkeiten einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.

Bank verlangt hohe Kosten

Zinsen, Bearbeitungsentgelte, Versicherungsbeiträge und andere Kreditkosten können einer rechtlichen Prüfung unterliegen.

Darlehen wurde gekündigt

Bei Fälligstellung, Zahlungsrückständen oder Verwertung von Sicherheiten sollten Vertrag und Kündigung kurzfristig geprüft werden.

Unsere Beratung im Kredit- und Darlehensrecht

Immobilienfinanzierung

  • Bau- und Immobilienkredite
  • Anschlussfinanzierung
  • Verkauf der finanzierten Immobilie
  • Freigabe von Grundschulden
  • Ablösung und Umschuldung

Vorfälligkeitsentschädigung

  • Prüfung der Berechnung
  • Prüfung vertraglicher Pflichtangaben
  • vorzeitige Darlehensablösung
  • bereits geleistete Zahlungen
  • Verhandlungen mit der Bank

Zinsen und Kreditkosten

  • variable Zinsen
  • Zinsanpassungsklauseln
  • Bearbeitungs- und Vermittlungskosten
  • finanzierte Versicherungsbeiträge
  • Restschuldversicherungen

Kreditkündigung

  • Fälligstellung des Darlehens
  • Zahlungsrückstände
  • Kündigungsandrohungen
  • Verwertung von Sicherheiten
  • Vergleichs- und Zahlungsvereinbarungen

Bürgschaften und Sicherheiten

  • private und geschäftliche Bürgschaften
  • Grundschulden und Sicherungsabreden
  • Mithaftung von Angehörigen
  • Sicherungsübereignung
  • Freigabe nicht mehr benötigter Sicherheiten

Widerruf und Pflichtangaben

  • Widerrufsinformationen
  • gesetzliche Pflichtangaben
  • Abweichungen vom gesetzlichen Muster
  • verbundene Verträge
  • Rechtsfolgen eines möglichen Widerrufs

Kreditkosten und Zinsberechnung gewinnen an Bedeutung

Nicht nur der vereinbarte Sollzins kann überprüfungsbedürftig sein. Auch die Frage, auf welchen Betrag Zinsen berechnet werden dürfen, kann erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 23. April 2026 in der Rechtssache C-744/24 – Bank Polska Kasa Opieki, ECLI:EU:C:2026:337, entschieden, dass ein Kreditinstitut bei einem Verbraucherkredit keine Zinsen auf einen Betrag berechnen darf, der zur Bezahlung von Kreditkosten verwendet wird. Im entschiedenen Fall ging es um eine mit dem Kredit finanzierte Versicherungsprämie.

Der EuGH legte dabei die Begriffe des Sollzinssatzes, des in Anspruch genommenen Kreditbetrages und der Gesamtkosten des Kredits nach der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG aus. Kreditkosten gehören danach nicht zum tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag, auf den der vertragliche Sollzins berechnet werden darf.

Ob und in welchem Umfang sich daraus Ansprüche für einen konkreten Kreditvertrag ergeben, hängt insbesondere vom Vertragstyp, der finanzierten Kostenposition, dem anwendbaren nationalen Recht und der konkreten Vertragsgestaltung ab.

EuGH, Urteil vom 23.04.2026 – C-744/24

Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen

Wird ein Darlehen vor dem vereinbarten Ende der Zinsbindung abgelöst, kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Typische Anlässe sind der Verkauf einer Immobilie, eine Umschuldung, eine Trennung oder eine beruflich bedingte Veränderung.

Nicht jede Berechnung ist automatisch richtig. Zu prüfen sind insbesondere:

  • die vertraglichen Angaben zur Berechnung;
  • der angesetzte Wiederanlagezins;
  • ersparte Verwaltungs- und Risikokosten;
  • vereinbarte Sondertilgungsrechte;
  • Tilgungsänderungsmöglichkeiten;
  • der maßgebliche Ablösezeitpunkt;
  • die Frage, ob überhaupt ein Entschädigungsanspruch besteht.

Auch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann geprüft werden. Ob ein Rückforderungsanspruch besteht, hängt von den Vertragsunterlagen, dem Zeitpunkt der Zahlung und den Umständen der Darlehensablösung ab.

Verkauf einer finanzierten Immobilie

Soll eine finanzierte Immobilie verkauft werden, müssen Kaufvertrag, Darlehensablösung und Freigabe der Grundschuld aufeinander abgestimmt werden. Ein unkoordiniertes Vorgehen kann die Abwicklung verzögern und zusätzliche Kosten verursachen.

Vor einer rechtlichen Erklärung gegenüber der Bank sollte geklärt werden:

  • wie hoch der Ablösebetrag voraussichtlich ist;
  • ob eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden darf;
  • wann die Bank die Grundschuld freigibt;
  • ob eine Vertragsübernahme oder ein Sicherheitentausch möglich ist;
  • ob eine Anschluss- oder Zwischenfinanzierung benötigt wird;
  • welche Erklärungen gegenüber Bank und Käufer abgegeben werden sollten.

Fehlerhafte Kreditwürdigkeitsprüfung

Darlehensgeber müssen vor Abschluss eines Verbraucherdarlehens die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers prüfen. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen bestehen besondere Anforderungen.

Ein Verstoß führt nicht automatisch dazu, dass sämtliche Darlehensverbindlichkeiten entfallen. Das Gesetz sieht jedoch besondere Rechtsfolgen vor, die sich unter anderem auf den Darlehenszins auswirken können. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, lässt sich nur anhand der damaligen Einkommens-, Vermögens- und Finanzierungsunterlagen bewerten.

Ist der Widerruf eines Kreditvertrages heute noch möglich?

Verbraucherdarlehensverträge unterliegen grundsätzlich einem Widerrufsrecht. Ob die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, hängt unter anderem vom Vertragstyp, dem Abschlussdatum und der ordnungsgemäßen Erteilung der vorgeschriebenen Informationen ab.

Der früher beworbene allgemeine „Widerrufsjoker“ für Immobilienkredite besteht in dieser pauschalen Form nicht mehr. Bei bestimmten Verträgen können Widerrufsinformationen, Pflichtangaben, Abweichungen vom gesetzlichen Muster oder verbundene Verträge aber weiterhin relevant sein.

Vor einer Widerrufserklärung müssen auch die wirtschaftlichen Folgen geprüft werden. Dazu gehören insbesondere Rückzahlung, Ablösung, Anschlussfinanzierung, Sicherheiten, Nutzungsersatz und mögliche Prozesskosten.

Langjährige Erfahrung im Verbraucherkreditrecht

Mehr als 10.000 geprüfte Widerrufsinformationen

Seit 2013 hat SH Rechtsanwälte nach kanzleiinterner Erfassung mehr als 10.000 Widerrufsinformationen in Verbraucherkreditverträgen geprüft. Aus dieser Tätigkeit ist eine umfangreiche Erfahrung mit Kreditverträgen, Pflichtangaben, Vorfälligkeitsentschädigungen und der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Auseinandersetzung mit Kreditinstituten entstanden.

Die rechtlichen Schwerpunkte haben sich seitdem weiterentwickelt. Heute nutzen wir diese Erfahrung für eine umfassendere Prüfung von Kreditverträgen, Kostenberechnungen, Finanzierungen und Sicherheiten.

Fachliche Einordnung in Presse und Medien

Rechtsanwälte unserer Kanzlei wurden von verschiedenen Wirtschafts- und Medienredaktionen zu Fragen des Kreditwiderrufs und der Immobilienfinanzierung als Gesprächspartner herangezogen.

Historische Nennung durch Stiftung Warentest

Im Zusammenhang mit Verfahren zum Kreditwiderruf wurde SH Rechtsanwälte in der Berichterstattung von test.de als eine der Kanzleien genannt, die Kreditnehmer in entsprechenden Verfahren erfolgreich vertreten hatten. Der verlinkte Beitrag dokumentiert diese frühere Phase der Kanzleitätigkeit.

Beitrag bei test.de ansehen

Für wen wir tätig werden

Verbraucher

Immobilienfinanzierung, Ratenkredit, Restschuldversicherung, Vorfälligkeitsentschädigung, Kreditkosten und Widerrufsrecht.

Unternehmer und Freiberufler

Investitionsdarlehen, Betriebsmittelkredit, Bürgschaft, Sicherheiten, Kreditkündigung und Verhandlungen mit der Bank.

Immobilieneigentümer

Verkauf, Umschuldung, Anschlussfinanzierung, Ablösebetrag, Vorfälligkeitsentschädigung und Freigabe der Grundschuld.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Für eine erste rechtliche Einordnung sind insbesondere hilfreich:

  • vollständiger Kredit- oder Darlehensvertrag;
  • vorvertragliche Informationen und Anlagen;
  • Widerrufsinformation oder Widerrufsbelehrung;
  • Tilgungsplan und aktuelle Saldenmitteilung;
  • Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung;
  • Schriftverkehr mit der Bank;
  • Unterlagen zu Sicherheiten und Grundschulden;
  • gegebenenfalls Kündigung oder Fälligstellung;
  • Angaben zu bereits laufenden Fristen oder Gerichtsverfahren.

So bearbeiten wir Ihre Anfrage

1. Unterlagen

Sie übermitteln Vertrag, Abrechnung und den bisherigen Schriftwechsel.

2. Prüfung

Wir prüfen Vertragstyp, Pflichtangaben, Berechnung und mögliche Ansprüche.

3. Wirtschaftlichkeit

Wir berücksichtigen mögliche Vorteile, Risiken, Kosten und Finanzierungsfolgen.

4. Durchsetzung

Nach Abstimmung verhandeln wir mit der Bank oder vertreten Sie gerichtlich.

Häufige Fragen zum Kredit- und Darlehensrecht

Kann eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden?

Das kann insbesondere in Betracht kommen, wenn kein Anspruch der Bank bestand, die Berechnung fehlerhaft war oder gesetzlich erforderliche Vertragsangaben unzureichend waren. Entscheidend sind Vertrag, Zahlungsdatum und Anlass der Ablösung.

Darf die Bank ein Darlehen sofort kündigen?

Eine Kündigung setzt vertragliche oder gesetzliche Voraussetzungen voraus. Bei Verbraucherdarlehen gelten für eine Gesamtfälligstellung wegen Zahlungsverzugs besondere Anforderungen. Eine Kündigung sollte deshalb kurzfristig geprüft werden.

Ist ein Widerruf von Immobilienkrediten weiterhin möglich?

Bei bestimmten Vertragskonstellationen kann ein Widerruf weiterhin geprüft werden. Ein pauschales, zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht besteht jedoch nicht für jeden Immobilienkredit. Erforderlich ist eine Prüfung des Abschlussdatums, der Widerrufsinformation und der Pflichtangaben.

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt vom Versicherungsvertrag, dem versicherten Risiko, dem Zeitpunkt des Versicherungsfalls und möglichen Ausschlüssen ab. Streitigkeiten rund um Baufinanzierungen oder Kapitalanlagen können je nach Tarif ausgeschlossen sein. Eine bestehende Deckungszusage oder Ablehnung sollte mit den Unterlagen übermittelt werden.

Was kostet die Prüfung meines Kreditvertrages?

Die Kosten richten sich nach Umfang, Schwierigkeit, wirtschaftlicher Bedeutung und gewünschter Tätigkeit. Vor der Beauftragung informieren wir Sie über das für die Prüfung vorgesehene Vergütungsmodell.

Maßgeblich sind der konkrete Prüfungsumfang und die mit Ihnen getroffene Vergütungsvereinbarung.

Möchten Sie einen Kredit- oder Darlehensvertrag prüfen lassen?

Senden Sie uns den vollständigen Vertrag, vorhandene Berechnungen und eine kurze Schilderung Ihres Anliegens. Teilen Sie uns bitte auch mit, ob eine Immobilie verkauft, ein Darlehen abgelöst oder eine bereits verlangte Forderung abgewehrt werden soll.

Mandatsanfrage senden 0201 439 86 80

Wichtiger Hinweis zu Mandat und Fristen: Durch eine Anfrage oder die Übersendung von Unterlagen entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Eine Mandatsübernahme erfolgt erst nach Interessenkollisionsprüfung und ausdrücklicher Bestätigung durch SH Rechtsanwälte. Bis zu dieser Bestätigung werden keine Fristen übernommen oder überwacht.