Wurde Ihr Auto vom Pfandhaus abgeholt?

Wir prüfen Ihren Fall - egal, ob Sie den Vertrag erst abgeschlossen haben oder Ihr Fahrzeug schon vor der Versteigerung steht.

Das Auto verpfänden und es weiterhin nutzen - zu gut, um wahr zu sein?
 

„Autopfand/ Darlehen mit Weiterfahroption …“ unter diesen und ähnlichen Begriffen werben Pfandleihhäuser, wie z.B. die Pfando’s cash & drive GmbH, kurz: Pfando, Autopfand Profi, Bon Kredit, Cash’N’Car oder GeldfürdeinAuto, um Autofahrer mit akuten Liquiditätsproblemen.

Die Pfandunternehmen werben damit, dass es Kunden möglich ist, schnell an Geld zu kommen - ganz ohne große Nachteile, denn es gibt weder eine Bonitätsprüfung noch einen Schufa-Eintrag. Zusätzlich können die Kunden ihr Fahrzeug, das sie verpfänden, weiterhin nutzen.

Doch was vielen nicht klar ist: Sie verkaufen ihr Auto an das Pfandunternehmen und mieten es nur noch zurück - das wird eigentlich aus dem Slogan "sale-and-rent-back" deutlich. Nach Ablauf des Vertrages räumt  z.B. Pfando vielen Kunden aus Kulanz eine Art "Rückkaufsrecht" ein - sind sie aber einmal in Verzug mit Zahlungen oder es treten andere Probleme oder Missverständnisse auf, gilt das als Vertragsbruch und das Unternehmen setzt seine Interessen durch: Da Sie bei Unterschrift des Vertrages mit Pfando Ihren Fahrzeugschein und auch den Zweitschlüssel abgeben müssen, können sich die Mitarbeiter Zutritt zu dem Fahrzeug verschaffen und tun dies auch. Schließlich gehört das Auto nun Pfando und auch im Vertrag ist vermerkt, dass die Mitarbeiter dazu berechtigt sind, sich Zutritt zum Grundstück zu verschaffen und das Fahrzeug zu entwenden. Dies wird dann von Mitarbeitern direkt umgesetzt, das Auto wird Ihnen entwendet. Und aas alles auch noch auf Ihre Kosten, denn dafür werden Ihnen mindestens 800 - 1.000 € berechnet.

Nach Vertragsende wird Ihr Auto von Pfando, Autopfand Profi, Bon Kredit, Casn´NCar oder GeldfürdeinAuto versteigert

Vielen Verbrauchern ist gar nicht klar, dass es gar kein Rückkaufsrecht gibt und ein Vertrag, der ein solches Recht verspricht, sogar verboten wäre. Auch im Kaufvertrag von z.B. Pfando steht, dass der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, "dass ihm während der Vertragsverhandlungen weder schriftlich noch mündlich zugesagt, noch der Eindruck vermittelt wurde, dass er das von ihm an die Käufern [Pfando] verkaufte Fahrzeug [...] zurückkaufen kann".

Doch was passiert mit den Fahrzeugen, wenn der Mietvertrag erloschen ist und man das Auto nicht zurückkaufen kann? Der Vertrag mit z.B. Pfando sieht vor, dass das Fahrzeug am Hauptsitz in Berlin versteigert wird. Dort hat auch der Verbraucher - theorethisch (!) - die Möglichkeit, sein Fahrzeug zu ersteigern.

Wie ist die Rechtslage?

Die rechtliche Einordnung und Bewertung solcher Verträge kann nicht pauschal vorgenommen werden, da am deutschen Markt unzählige vertragliche Konstellationen vorhanden sind, die sich teilweise nur in einigen (scheinbar unbedeutenden) Nebenregelungen unterscheiden.

So kann je nach konkreter Ausgestaltung das Verbraucherkreditrecht Anwendung finden. In diesen Fällen steht dem Kunden unter anderem ein Widerrufsrecht zu, was er – bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung – teilweise auch noch lange Zeit nach Abschluss des Vertrages ausüben kann. Auch kommt eine Nichtigkeit der abgeschlossenen Verträge wegen wegen Verstoßes gegen § 34 Abs. 4 Gewerbeordnung oder wegen Sittenwidrigkeit in Betracht, wenn das Fahrzeug deutlich unter Wert an den Anbieter verkauft wird.

Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Verträgen mit Weiterfahroption sollte ein im Pfandrecht versierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der insbesondere über die nötige Expertise in bank- und aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten verfügt.

Sie sind auf Pfando, Autopfand Profi, Bon Kredit, Casn´NCar oder GeldfürdeinAuto hereingefallen und haben Ihr Auto an das Unternehmen verkauft?

Sie haben die Kauf- und Mietverträge bzw. Darlehensverträge mit Weiterfahroption mit Pfandunternehmen unterschrieben und Ihr Auto wurde von Mitarbeitern des Unternehmens abgeholt? Ihr Auto soll versteigert werden? Es liegt eine Anzeige wegen Unterschlagung gegen Sie vor?

Gerne können Sie sich direkt an uns und unsere im Pfandrecht versierten Rechtsanwälte wenden.

Pfando Versteigerung abgewehrt!

Wir haben schon eine Vielzahl an Mandanten gegen unterschiedliche Pfandunternehmen erfolgreich vertreten. So auch z.B. vor dem Landgericht Berlin: Das Gericht hat entschieden, dass das Fahrzeug unseres Mandanten durch Pfando weder öffentlich versteigert noch anderweitig veräußert werden darf. Den Beschluss dazu finden Sie hier.

Für die Kosten einer Erstberatung bei einem Rechtsanwalt fällt nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Erstberatungsgebühr an. Eine kostenlose Beratung bieten wir nicht an. Weitere Informationen zu unseren Kosten finden Sie hier.

Für eine Rechtsberatung benötigen wir alle Verträge mit dem Pfandunternehmen, den bisherigen Schriftverkehr und Informationen zu allen relevanten Umstände des Vertragsschlusses und des bisherigen Ablaufs. Gerne können Sie ein Beratungstermin mit unserem Büro vereinbaren. Die Rechtsberatung kann auch telefonisch erfolgen, falls Sie eine Anreise nach Essen nicht wünschen. In diesem Termin können dann Ihre Einzelfallfragen durch einen unserer Anwälte geklärt werden.