Auszug aus dem Tätigkeitsspektrum von SH Rechtsanwälte im Leasingrecht:
Rechtsberatung
- zu Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln am Leasingobjekt;
- zu Endabrechnungen nach Leasingrückgabe;
- zu Minderwert-Ausgleichsansprüchen (z.B. bei übermäßiger Abnutzung, erhöhter Restwert);
- Kündigungen.
Gestaltung und Überprüfung von Allgemeinen Leasingbedingungen und unterschiedlichster Vertragsmodelle
- Kilometerleasingvertrag;
- operatives Leasing;
- Mietkaufverträge;
- Sale-und-lease-back-Verträge;
- kündbarer Teilamortisationsvertrag mit Abschlusszahlung;
- Vollamortisationsvertrag (z.B. mit Kaufoption des Leasingnehmers, mit Verlängerungsoption des Leasingnehmers, mit Andienungsrecht des Leasinggebers, mit Mehrerlösbeteiligung).
Prozessvertretung
- bundesweit in allen leasingrechtlichen Verfahren vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und dem Kammergericht Berlin. Wir arbeiten mit renommierten BGH-Anwälten zusammen, sodass wir auch Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof durchführen.
Sie suchen Spezialisten im Leasingrecht? Dann sind Sie bei SH Rechtsanwälte richtig.
Das heutige Geschäftsleben ist ohne Leasing kaum mehr vorstellbar und in der Mittelstandsfinanzierung zunehmend gefragt. Leasing gibt es in Deutschland seit rund 40 Jahren. In dieser Zeit hat es als Alternative zu herkömmlicher Kreditfinanzierung stetiges jährliches Wachstum zu verzeichnen und wuchs um ca. 50,2 Mrd. Euro in Deutschland an. Leasing wurde von der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes inzwischen als eigenständige Vertragsform, die in erster Linie am Mietrecht orientiert ist, definiert und ausgestaltet. Dies führte auch zu dem weitverbreiteten Irrglauben, ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sei der richtige Ansprechpartner bei Leasingproblemen. Gemäß § 14 l Nr. 6 der Fachanwaltsordnung zählt Leasing als Finanzierungsart zu den besonderen Kenntnissen, die ein Anwalt zur Berechtigung und Führung des Fachanwaltstitels für Bank- und Kapitalmarktrecht nachweisen muss.
Unsere Kanzlei mit Fachanwälten für das Bank- und Kapitalmarktrecht ist bundesweit im Leasingrecht tätig und verfügt in diesem Bereich über eine langjährige Expertise. Rechtsanwalt Vladimir Stamenković war in der Zeit vom 2000 bis 2006 Mitglied des Rechtsausschusses des Bundesverbandes Deutscher Leasingunternehmen. Als ehemalige Justitiare eines führenden Leasing- und Finanzdienstleistungsunternehmens verfügen die Kanzleigründer Vladimir Stamenković und Thomas Hüttenmüller nicht nur über das juristische Fachwissen im Leasingrecht, sondern verstehen auch die in der Leasing- und Finanzdienstleistungsbranche relevanten wirtschaftlichen Zusammenhänge. Wir beraten Sie seriös und kompetent in allen Fragen des Leasingrechts. Dafür stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gerne zu einem Erstberatungsgespräch zur Verfügung.