Fahrradrecht, Unfallrecht und Versicherungsrecht
Nach einem Unfall mit Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter verletzt?
Radfahrende und Nutzer von Pedelecs oder E-Scootern sind im Straßenverkehr kaum geschützt. Bereits ein Zusammenstoß bei vergleichsweise geringer Geschwindigkeit kann zu Frakturen, Kopfverletzungen, Wirbelsäulenschäden oder langfristigen gesundheitlichen Folgen führen.
Neben der Haftung müssen sämtliche Folgen des Unfalls erfasst werden. Dazu gehören Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Behandlungskosten, beschädigtes Fahrrad, Ausrüstung und mögliche Zukunftsschäden.
SH Rechtsanwälte vertritt verletzte Radfahrer, Pedelec-Fahrer, E-Scooter-Nutzer und weitere Unfallbeteiligte bundesweit. Wir verbinden die Unfallregulierung mit fachanwaltlicher Kompetenz im Versicherungsrecht und prüfen deshalb auch Ansprüche aus privaten Unfall-, Berufsunfähigkeits- und weiteren Versicherungen.
Unfall mit Verletzungen oder streitiger Haftung?
Unfallstelle, Verletzungen und Fahrzeugdaten frühzeitig sichern
Senden Sie uns Unfallbericht, Fotos, ärztliche Unterlagen, Versichererschreiben und Angaben zum Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter. Bei einem Mietfahrzeug benötigen wir zusätzlich Anbieter, Fahrtzeit und Buchungsdaten.
Unfallentwicklung in Deutschland
Fahrrad- und E-Scooter-Unfälle führen häufig zu erheblichen Verletzungen
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland rund 97.000 Unfälle mit Personenschaden registriert, an denen Fahrradfahrer beteiligt waren. 462 Radfahrende kamen ums Leben, darunter 217 Menschen auf einem Pedelec.
Gleichzeitig stieg die Zahl der polizeilich erfassten E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden auf 16.496. Dabei wurden 1.895 Menschen schwer verletzt.
Die Zahlen zeigen, weshalb bei diesen Unfällen nicht nur der Sachschaden, sondern besonders die medizinischen, beruflichen und versicherungsrechtlichen Folgen berücksichtigt werden müssen.
Bei welchen Fahrrad- und Pedelec-Unfällen beraten wir?
Abbiegeunfall
Ein Pkw oder Lkw übersieht beim Rechts- oder Linksabbiegen den geradeaus fahrenden Radverkehr.
Dooring-Unfall
Eine Fahrzeugtür wird geöffnet, ohne auf von hinten kommenden Fahrrad- oder Pedelec-Verkehr zu achten.
Vorfahrtsverletzung
Radverkehr wird an Kreuzungen, Einmündungen, Grundstücksausfahrten oder Kreisverkehren übersehen.
Zu enges Überholen
Ein Kraftfahrzeug hält keinen ausreichenden Seitenabstand oder drängt den Radfahrer von seiner Fahrlinie ab.
Unfall auf dem Radweg
Konflikte mit abbiegenden Fahrzeugen, Fußgängern, entgegenkommenden Radfahrern oder Hindernissen auf dem Radweg.
Unfall wegen Straßenschaden
Sturz wegen Schlagloch, Baukante, Verschmutzung, fehlender Sicherung oder eines gefährlichen Hindernisses.
Unfall mit Miet-E-Scooter
Zusammenstoß, Alleinunfall, technischer Defekt oder Streit um Buchung, Nutzeridentität und Versicherungsschutz.
Arbeits- und Wegeunfall
Unfall auf einem versicherten Arbeitsweg oder während einer beruflich veranlassten Fahrt mit Fahrrad oder Pedelec.
Was Sie unmittelbar nach dem Unfall sichern sollten
- Unfallstelle, Fahrzeuge, Schäden und Verkehrsführung fotografieren;
- Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten aufnehmen;
- Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen sichern;
- bei Verletzungen oder streitigem Unfallhergang die Polizei verständigen;
- Beschwerden zeitnah ärztlich untersuchen lassen;
- Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter zunächst unverändert aufbewahren;
- Helm, Kleidung und beschädigte Ausrüstung nicht entsorgen;
- bei einem Miet-Scooter Screenshots von App, Fahrt und Buchung anfertigen;
- keine abschließende Abfindung ohne vorherige Prüfung akzeptieren.
Pedelec, S-Pedelec oder E-Scooter: Warum die Einordnung wichtig ist
Umgangssprachlich werden sehr unterschiedliche Fahrzeuge als E-Bike bezeichnet. Rechtlich kommt es jedoch auf technische Eigenschaften, Motorunterstützung und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit an.
Rechtlich grundsätzlich Fahrrad
Gewöhnliches Pedelec
Der Elektromotor unterstützt nur beim Treten, besitzt eine Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt und reduziert die Unterstützung bis zum Erreichen von 25 km/h.
Für Haftung, Verkehrsregeln und Radwegbenutzung wird ein solches Pedelec grundsätzlich wie ein Fahrrad behandelt.
Motorisiertes Zweirad
S-Pedelec
Ein S-Pedelec unterstützt regelmäßig bis zu einer deutlich höheren Geschwindigkeit und wird nicht wie ein gewöhnliches Fahrrad behandelt.
Fahrerlaubnis, Versicherungskennzeichen, geeigneter Schutzhelm und die Nutzung der zulässigen Verkehrsflächen müssen gesondert geprüft werden.
Elektrokleinstfahrzeug
E-Scooter
Ein zugelassener E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und benötigt eine gültige Versicherungsplakette.
Er darf grundsätzlich auf den vorgesehenen Radverkehrsflächen oder, wenn solche fehlen, auf der Fahrbahn gefahren werden.
EU-Regelung zum Pedelec Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
Wer haftet nach einem Fahrrad- oder Pedelec-Unfall?
Die Haftung richtet sich nach dem nachweisbaren Unfallhergang. Entscheidend sind Verkehrsverstöße, Sichtverhältnisse, Fahrgeschwindigkeit, Verkehrsführung und mögliche Fehler aller Beteiligten.
Ist ein Kraftfahrzeug beteiligt, können zusätzlich die Halterhaftung und die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs Bedeutung haben. Eine Mithaftung des Radfahrers ist dennoch möglich, wenn ein eigener Verursachungsbeitrag nachgewiesen wird.
Typische Streitfragen sind:
- War der Radweg benutzungspflichtig?
- Durfte der Radweg in der gefahrenen Richtung benutzt werden?
- Wer hatte an der Einmündung oder Kreuzung Vorfahrt?
- War der Seitenabstand beim Überholen ausreichend?
- War der Radfahrer für den abbiegenden Fahrer erkennbar?
- Wurde ohne ausreichende Rückschau eine Fahrzeugtür geöffnet?
- War die Geschwindigkeit der Verkehrssituation angepasst?
- War das Fahrzeug technisch verändert oder getunt?
- Hat ein Straßen- oder Bauzustand den Sturz verursacht?
Abbiegeunfall mit Pkw oder Lkw
Schwere Fahrradunfälle entstehen häufig, wenn ein rechts oder links abbiegendes Kraftfahrzeug den geradeaus fahrenden Radverkehr übersieht.
Für die Haftungsprüfung sind insbesondere Fahrtrichtung, Ampelschaltung, Radwegführung, Positionen der Beteiligten, Geschwindigkeit und Sichtbeziehungen relevant.
Bei einem Unfall mit einem Lkw können tote Winkel, Spiegel- und Kamerasysteme, Abbiegegeschwindigkeit und die besondere Gefährdungslage eine zentrale Rolle spielen.
Dooring-Unfall durch eine geöffnete Fahrzeugtür
Wer in ein Fahrzeug ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Wird eine Tür unmittelbar vor einem Radfahrer geöffnet, kann eine erhebliche Haftung des Öffnenden bestehen. Versicherer wenden jedoch teilweise ein, der Radfahrer habe keinen ausreichenden Abstand zu parkenden Fahrzeugen gehalten.
Für die Bewertung sind Fahrbahn- und Radwegbreite, Abstand zur Fahrzeugreihe, Geschwindigkeit, Öffnungszeitpunkt und Ausweichmöglichkeiten entscheidend.
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Kein pauschales Mitverschulden allein wegen eines fehlenden Fahrradhelms
Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 17. Juni 2014 – VI ZR 281/13, dass einer Radfahrerin nicht allein deshalb ein Mitverschulden angelastet werden konnte, weil sie bei einem Alltagsunfall keinen Fahrradhelm getragen hatte.
Die Entscheidung bedeutet nicht, dass ein fehlender Helm in jeder zukünftigen Fallgestaltung bedeutungslos wäre. Maßgeblich bleiben Unfallzeitpunkt, gesetzliche Pflichten, Verkehrsanschauung, Fahrzeugart und konkrete Nutzung.
Technisch verändertes oder getuntes Pedelec
Wird die Motorunterstützung verändert, kann aus einem rechtlich als Fahrrad behandelten Pedelec ein zulassungs-, fahrerlaubnis- oder versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug werden.
Nach einem Unfall können dann neben der Haftung Fragen zu Betriebserlaubnis, Pflichtversicherung, Fahrerlaubnis und möglichem Regress entstehen.
Das Fahrzeug sollte bis zur technischen und rechtlichen Prüfung nicht verändert, repariert oder durch Rückrüstung in einen anderen Zustand versetzt werden.
Besonderheiten nach einem E-Scooter-Unfall
Ein E-Scooter ist rechtlich kein Fahrrad, sondern ein Elektrokleinstfahrzeug und damit ein Kraftfahrzeug. Für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr sind insbesondere eine Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherungsplakette erforderlich.
E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden. Eine zweite mitfahrende Person ist nicht gestattet. Gehwege dürfen grundsätzlich nicht befahren werden.
Nach einem Unfall prüfen wir unter anderem:
- Haftung des Unfallgegners;
- Haftung und Versicherung des E-Scooters;
- zulässige Verkehrsfläche;
- technischen Zustand des Fahrzeugs;
- Bremsen, Reifen, Lenkung und Beleuchtung;
- Alkohol- oder Drogeneinfluss;
- Mehrpersonenbenutzung;
- mögliche Verstöße gegen Nutzungsbedingungen;
- Schmerzensgeld und weitere Personenschäden.
Sharing- und Mietfahrzeuge
Miet-E-Scooter: App-Daten und Fahrzeugzustand können entscheidend sein
Bei einem Unfall mit einem Leih-Scooter kommen neben Fahrer und Unfallgegner der Vermieter, dessen Haftpflichtversicherer und gegebenenfalls weitere Beteiligte in Betracht.
Buchungszeit, Fahrtbeginn, Fahrtende, Fahrzeugnummer, Standort und Nutzerdaten können für die Rekonstruktion wichtig sein. Solche Daten werden nicht zwingend unbegrenzt gespeichert.
Bei einem behaupteten technischen Defekt muss der Scooter möglichst eindeutig identifiziert werden. Fotos von Fahrzeugnummer, Versicherungsplakette und Schaden sowie eine unmittelbare Meldung an den Anbieter sind besonders hilfreich.
Wir prüfen, ob eine Sicherung von Buchungs-, Standort-, Wartungs- oder sonstigen verfügbaren Daten erforderlich ist.
Sturz wegen eines technischen Defekts
Ein Unfall kann durch eine gebrochene Gabel, versagende Bremse, gelöste Bauteile, Reifenprobleme, fehlerhafte Lenkung oder einen Defekt des elektrischen Antriebs verursacht worden sein.
In Betracht kommen je nach Sachverhalt Ansprüche gegen Verkäufer, Hersteller, Werkstatt, Vermieter oder weitere Verantwortliche.
Vor Reparatur, Rückgabe oder Entsorgung sollte der ursprüngliche Zustand vollständig dokumentiert und gegebenenfalls durch einen Sachverständigen untersucht werden.
Unfall durch Schlagloch, Baustelle oder mangelnde Verkehrssicherung
Stürze können durch Schlaglöcher, nicht gesicherte Baukanten, verschmutzte Wege, fehlende Beleuchtung oder andere Gefahrenstellen verursacht werden.
Ein Anspruch gegen eine Stadt, einen Straßenbaulastträger, Bauunternehmer oder Grundstücksverantwortlichen besteht jedoch nicht bei jeder Unebenheit. Es kommt auf Art und Erkennbarkeit der Gefahr, Verkehrsbedeutung, Sicherungsmöglichkeiten und eigenes Fahrverhalten an.
Unmittelbar gesichert werden sollten:
- Übersichts- und Nahaufnahmen der Gefahrenstelle;
- Größe und Tiefe eines Schlaglochs;
- Fahrtrichtung und Sichtentfernung;
- Beleuchtung und Witterung;
- Warnschilder und Absperrungen;
- Zeugen und weitere Geschädigte;
- Beschädigungen am Fahrzeug;
- möglichst zeitnahe Meldung der Gefahrenstelle.
Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?
Bei Fahrrad-, Pedelec- und E-Scooter-Unfällen stehen häufig die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen im Mittelpunkt.
Für Schmerzen, Behandlungen, Operationen und körperliche oder psychische Beeinträchtigungen.
Ersatz von Einkommens-, Gewinn- und beruflichen Entwicklungsschäden.
Ersatz für unfallbedingt nicht mehr ausführbare Arbeiten im privaten Haushalt.
Nicht anderweitig übernommene erforderliche medizinische Aufwendungen.
Betreuung, Hilfsmittel, Mobilität und dauerhaft erforderliche Unterstützung.
Absicherung möglicher späterer gesundheitlicher und wirtschaftlicher Unfallfolgen.
Bei erheblichen Verletzungen sollte nicht vorschnell eine abschließende Abfindung vereinbart werden. Spätfolgen, weitere Operationen oder dauerhafte Erwerbsnachteile können zu diesem Zeitpunkt noch nicht sicher absehbar sein.
Typische Verletzungen nach Fahrrad- und E-Scooter-Unfällen
Fachanwaltliche Kompetenz im Versicherungsrecht
Haftpflichtregulierung und eigene Versicherungsleistungen verbinden
Neben dem Unfallgegner können eigene Versicherungen Leistungen schulden. Das gilt besonders bei schweren oder dauerhaften Verletzungen.
In Betracht kommen unter anderem private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeld, Rechtsschutzversicherung und bei Arbeits- oder Wegeunfällen die gesetzliche Unfallversicherung.
SH Rechtsanwälte prüft die verschiedenen Anspruchsgrundlagen und stimmt Erklärungen, medizinische Unterlagen und Leistungsanträge aufeinander ab.
Invaliditätsleistung, Unfallrente und weitere vereinbarte Leistungen.
Rentenleistung bei langfristig eingeschränkter beruflicher Leistungsfähigkeit.
Leistungen nach anerkanntem Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall.
Vertragliche Absicherung eines unfallbedingten Einkommensausfalls.
Schäden am hochwertigen Fahrrad, Pedelec oder Lastenrad
Moderne Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder und Spezialräder können erhebliche Werte erreichen. Nach einem Unfall sollte nicht nur der sichtbar beschädigte Rahmen betrachtet werden.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Rahmen und Gabel;
- Motor und Antrieb;
- Akku und Ladegerät;
- Laufräder und Bremsanlage;
- elektronische Schaltung und Sensorik;
- Transportboxen und Kindersitze;
- Helm, Kleidung und weitere Ausrüstung;
- Reparaturkosten oder wirtschaftlicher Totalschaden;
- Wiederbeschaffungsdauer;
- möglicher Minderwert nach einer Reparatur.
Bei Carbonrahmen oder sicherheitsrelevanten Bauteilen kann eine fachkundige technische Untersuchung erforderlich sein, auch wenn äußerlich nur geringe Beschädigungen erkennbar sind.
Ansprüche nach einem tödlichen Fahrrad- oder Pedelec-Unfall
Nach einem tödlichen Unfall können nahen Angehörigen und weiteren Berechtigten verschiedene Ansprüche zustehen.
- Hinterbliebenengeld;
- Bestattungs- und Beerdigungskosten;
- entgangener gesetzlicher Unterhalt;
- entgangene Haushaltsführung;
- eigene unfallbedingte Gesundheitsschäden;
- weitere nachweisbare Vermögensschäden.
Für Hinterbliebenengeld ist nicht erforderlich, dass die Trauer selbst bereits eine medizinisch feststellbare Gesundheitsverletzung erreicht. Ein eigener sogenannter Schockschaden ist davon rechtlich zu unterscheiden.
Unsere Leistungen nach Fahrrad-, Pedelec- und E-Scooter-Unfällen
Rekonstruktion von Unfallhergang, Verkehrsführung und Verursachungsbeiträgen.
Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführung und Zukunftsschäden.
Haftpflichtversicherung und mögliche Ansprüche aus eigenen Versicherungsverträgen.
Reparatur, Wiederbeschaffung, Ausrüstung und hochwertige Spezialkomponenten.
Prüfung von Fotos, Gutachten, technischen Defekten und verfügbaren Nutzungsdaten.
Bundesweite gerichtliche Durchsetzung bei streitiger oder unzureichender Regulierung.
So bearbeiten wir Ihren Unfall
1. Unfallhergang
Wir prüfen Beteiligte, Verkehrsführung, Beweise und mögliche Haftungsquoten.
2. Verletzungen
Medizinische Unterlagen, Behandlung und langfristige Einschränkungen werden erfasst.
3. Schäden
Personen-, Versicherungs- und Fahrzeugschäden werden vollständig zusammengestellt.
4. Durchsetzung
Wir führen die Regulierung und übernehmen erforderliche Gerichtsverfahren.
Welche Unterlagen benötigen wir?
- Unfallbericht und polizeiliches Aktenzeichen;
- Fotos oder Videos von Unfallstelle und Fahrzeugen;
- Kontaktdaten von Beteiligten und Zeugen;
- Kennzeichen und Versicherungsdaten;
- ärztliche Befunde und Krankenhausberichte;
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;
- Nachweise über Einkommens- oder Gewinnausfall;
- Rechnungen über Behandlung, Fahrtkosten und Hilfsmittel;
- Kaufbeleg und genaue Fahrzeugbezeichnung;
- Fotos des beschädigten Fahrrads oder Scooters;
- Kostenvoranschlag oder Gutachten;
- Helm und beschädigte Ausrüstung;
- bei Mietfahrzeugen Screenshots, Buchung und Fahrzeugnummer;
- Schriftverkehr mit Unfallgegnern, Vermietern und Versicherern;
- Versicherungsscheine eigener Versicherungen;
- gerichtliche Schreiben und bekannte Fristen;
- Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Häufige Fragen zu Fahrrad-, Pedelec- und E-Scooter-Unfällen
Ist ein Pedelec rechtlich ein Fahrrad?
Ein gewöhnliches Pedelec mit Tretunterstützung bis 25 km/h und höchstens 250 Watt Nenndauerleistung wird grundsätzlich wie ein Fahrrad behandelt. Bei stärkeren, schnelleren oder technisch veränderten Fahrzeugen kann die Einordnung anders ausfallen.
Muss ich auf einem Pedelec einen Helm tragen?
Für ein gewöhnliches Pedelec besteht grundsätzlich keine gesetzliche Helmpflicht. Bei einem S-Pedelec gelten andere Anforderungen. Unabhängig davon ist ein geeigneter Helm aus Sicherheitsgründen empfehlenswert.
Bekomme ich ohne Fahrradhelm weniger Schmerzensgeld?
Nicht automatisch. Der BGH hat ein pauschales Mitverschulden eines Alltagsradfahrers allein wegen des fehlenden Helms abgelehnt. Die konkrete Fahrzeugart und Nutzung müssen dennoch im Einzelfall geprüft werden.
Wer haftet bei einem Dooring-Unfall?
Wer eine Fahrzeugtür öffnet, muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Eine Mithaftung des Radfahrers kann diskutiert werden, wenn dieser beispielsweise einen erkennbar unzureichenden Abstand hielt.
Wer haftet bei einem Unfall mit einem Miet-E-Scooter?
Das hängt von Unfallursache und Beteiligten ab. Neben Fahrer und Unfallgegner können bei einem technischen Defekt auch Vermieter, Versicherer oder weitere Verantwortliche zu prüfen sein.
Darf man mit einem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?
Grundsätzlich nein. E-Scooter müssen die gesetzlich vorgesehenen Radverkehrsflächen und, wenn solche fehlen, die Fahrbahn benutzen. Besondere Freigaben können abweichende Regelungen ermöglichen.
Was gilt bei einem getunten Pedelec?
Durch Tuning kann sich die rechtliche Fahrzeugklasse ändern. Dann können Betriebserlaubnis, Pflichtversicherung, Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz betroffen sein.
Wer haftet bei einem Sturz wegen eines Schlaglochs?
Ein Anspruch gegen den Straßenverantwortlichen besteht nicht automatisch. Größe, Erkennbarkeit und Gefährlichkeit der Stelle sowie Fahrweise und Sicherungsmaßnahmen müssen geprüft werden.
Wird ein beschädigtes hochwertiges Fahrrad vollständig ersetzt?
Ersetzt wird grundsätzlich der erforderliche Schaden. Zu prüfen sind Reparaturfähigkeit, Wiederbeschaffungswert, sicherheitsrelevante Schäden und gegebenenfalls ein verbleibender Minderwert.
Prüft SH auch meine private Unfallversicherung?
Ja, sofern dies vom Mandat umfasst ist. Ansprüche gegen den Unfallgegner und Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung sind getrennt, aber aufeinander abgestimmt zu prüfen.
Vertritt SH Rechtsanwälte bundesweit?
Ja. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Essen und vertritt verletzte Radfahrer, Pedelec-Fahrer und E-Scooter-Nutzer bundesweit. Besprechungen können persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das hängt vom Tarif und Unfallhergang ab. Verkehrs-, Privat- oder Berufsrechtsschutz können je nach Fall betroffen sein. Bei einem unverschuldeten Unfall können erforderliche Rechtsanwaltskosten außerdem Teil des ersatzfähigen Schadens sein.
Warum SH Rechtsanwälte?
Personenschaden, Fahrzeugtechnik und Versicherung gemeinsam betrachten
Ein Fahrrad- oder Pedelec-Unfall ist nicht nur eine Frage der Verkehrsregeln. Bei erheblichen Verletzungen müssen medizinische Entwicklung, Beruf, Haushalt und mögliche Versicherungsleistungen gemeinsam berücksichtigt werden.
Bei Mietfahrzeugen, technischen Defekten oder getunten Pedelecs kommen zusätzlich Fahrzeugklasse, Betriebserlaubnis, Versicherungsstatus und technische Beweissicherung hinzu.
SH Rechtsanwälte verbindet diese Bereiche mit fachanwaltlicher Kompetenz im Versicherungsrecht und bundesweiter gerichtlicher Vertretung.
Fahrrad-, Pedelec- oder E-Scooter-Unfall prüfen lassen
Senden Sie uns Unfallbericht, Fotos, medizinische Unterlagen, Angaben zum Fahrzeug und den bisherigen Schriftverkehr. Bei einem Miet-Scooter benötigen wir zusätzlich Anbieter, Buchungszeit, Fahrzeugnummer und vorhandene Screenshots.
Hinweis zu Mandat und Fristen: Durch eine Anfrage oder die Übersendung von Unterlagen entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Die Mandatsübernahme erfolgt erst nach einer Interessenkollisionsprüfung und ausdrücklichen Bestätigung durch SH Rechtsanwälte. Bis zu dieser Bestätigung werden keine Verjährungsfristen, Gerichtsfristen, Datensicherungsfristen oder sonstigen Termine übernommen oder überwacht.
Anwälte für Pedelec-, Fahrrad- und E-Scooter-Unfälle
Vladimir Stamenković, LL.M.Rechtsanwalt
Thomas Hüttenmüller, LL.M.Rechtsanwalt